2026-44-BAU-EU-X Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsleistungen für die Haustechnik (Heizung, Sanitär, Lüftung, Kälte) am SWR-Standort Mainz

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

Deutschland

07.12.2026

Beschreibung

Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, für seine Liegenschaft am Standort Mainz eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und Notdienstleistungen für die haustechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte (HLSK) abzuschließen. Die haustechnischen Anlagen stellen eine wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Gebäudebetriebs sowie die Sicherstellung der betrieblichen Abläufe am Standort Mainz dar. Ziel der Ausschreibung ist die dauerhafte Gewährleistung der Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der vorhandenen technischen Anlagen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der nachfolgenden drei Leistungsbereiche: 1. Wartungsleistungen Regelmäßige, planmäßige und fachgerechte Durchführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Wartungsleistungen an den vorhandenen haustechnischen Anlagen. Hierzu gehören insbesondere die erforderlichen Prüfungen, Funktionskontrollen und Wartungsmaßnahmen einschließlich der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten. 2. Reparatur- und Instandsetzungsleistungen Bedarfsabhängige Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsleistungen zur Behebung festgestellter Mängel und Störungen sowie zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen. Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich nach gesonderter Freigabe durch den Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise beziehungsweise Stundenverrechnungssätze. 3. Notdienstbereitschaft und Notdiensteinsätze Vorhaltung und Organisation eines Notdienstes zur Entgegennahme und Bearbeitung dringender technischer Störungen außerhalb der regulären Betriebszeiten. Die Notdienstbereitschaft ist insbesondere werktags von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr, an Wochenenden von Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr sowie an Feiertagen ganztägig sicherzustellen. Bei einem als Notfall eingestuften Ereignis muss qualifiziertes Fachpersonal spätestens innerhalb von 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung am betroffenen Leistungsort eintreffen. Die Vorhaltung der Notdienstbereitschaft wird über eine gesonderte Bereitschaftspauschale vergütet. Tatsächliche Notdiensteinsätze werden nach den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen und Zuschlägen abgerechnet. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen darüber hinaus die Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber, eine transparente Wartungsplanung, die Nachverfolgung von Störungsmeldungen sowie die nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher durchgeführter Leistungen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer. Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten abzuschließen. Dem Auftraggeber wird das einseitige Recht eingeräumt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate. Die konkreten Leistungsanforderungen, Anlagen, Wartungsintervalle, Mengenansätze, Ausführungsbedingungen, Preispositionen und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 02) einschließlich der zugehörigen Vorbemerkungen sowie den weiteren Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen kalkulatorischen Mengen und Wertungsansätze dienen der einheitlichen Angebotskalkulation und Preiswertung. Sie begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Mengen, soweit keine verbindlichen Mindestabnahmemengen ausdrücklich vereinbart sind.

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Auftraggeber

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

Land

Deutschland

Regionen (NUTS)

Mainz, anyw

Kategorie

Reparatur- und Wartungsdienste · Repair and maintenance services50700000

Frist

07.12.2026

Veröffentlicht

26.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 742260-2026

So bieten Sie

Verfahren

Offenes Verfahren - jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben

Angebot einreichen unter

https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/e9ac2673d5aeaad408b89ecf0d400246

Sprache der Einreichung

DEU

Elektronische Einreichung

Erforderlich

Vergabeunterlagen

Frei zugänglich

Zuschlagskriterien

Preis / Kosten, Service- und Ausführungsaspekte

Wie der Zuschlag entschieden wird

Die Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen Nettoeinheitspreise und Pauschalen sowie der vom Auftraggeber vorgegebenen Mengen und Wertungsansätze. Berücksichtigt werden insbesondere die Preise für regelmäßige Wartungsleistungen, die Stundenverrechnungssätze für Reparatur- und Instandsetzungsleistungen, die Pauschalen für die Notdienstbereitschaft sowie die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge für tatsächliche Notdiensteinsätze. Aus den maßgeblichen Positionsgesamtpreisen des Leistungsverzeichnisses wird für jedes wertbare Angebot eine Gesamtwertungssumme ermittelt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält 80 Preispunkte. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: P = 80 × (Amin / Ai) Dabei bezeichnet Amin die niedrigste Gesamtwertungssumme aller wertbaren Angebote und Ai die Gesamtwertungssumme des jeweils zu bewertenden Angebots. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Kapitel 6.4.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium-Zahl: 80, Bewertet werden die vom Bieter verbindlich angebotenen organisatorischen und qualitativen Maßnahmen zur Sicherstellung einer zuverlässigen, transparenten und fachgerechten Durchführung der Wartungs-, Reparatur- und Notdienstleistungen. Die Qualitätsbewertung umfasst fünf Unterkriterien mit jeweils maximal vier Punkten: B1 – Organisation des Personaleinsatzes und der Vertretung (max. 4 Punkte) Bewertet werden die verbindlich angebotenen organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung. Hierzu gehören insbesondere die Benennung einer zentralen Ansprechfunktion, eine geregelte Vertretung, die Übergabe offener Vorgänge sowie die Koordination und Priorisierung gleichzeitig anfallender Aufgaben. B2 – Wartungsplanung und Termintransparenz (max. 4 Punkte) Bewertet werden die angebotenen Maßnahmen zur Planung, Aktualisierung und Nachverfolgung der Wartungstermine. Berücksichtigt werden insbesondere die verbindliche Wartungsterminplanung, ein digitaler Wartungsjahresplan, die Information über Terminänderungen sowie die digitale Bereitstellung des aktuellen Erledigungsstatus je Anlage. B3 – Organisation und Nachverfolgung der Störungsbearbeitung (max. 4 Punkte) Bewertet werden die organisatorischen Maßnahmen zur Annahme, Weiterleitung, Bearbeitung und Nachverfolgung von Störungsmeldungen. Berücksichtigt werden insbesondere geregelte Zuständigkeiten, Eskalationswege, die Überwachung offener Vorgänge sowie eine vollständige Dokumentation des Störungsverlaufs. B4 – Wartungs- und Störungsdokumentation (max. 4 Punkte) Bewertet werden die angebotenen Dokumentationsfunktionen und die verbindlich zugesagten Bereitstellungszeiten für Wartungs- und Störungsberichte. Berücksichtigt werden insbesondere strukturierte digitale Berichte, eindeutige Anlagenzuordnungen, digitale Zeitstempel, Materialnachweise und eine nachvollziehbare Mängelverfolgung. B5 – Telefonische Erstreaktion (max. 4 Punkte) Bewertet wird die verbindlich zugesagte maximale Zeit bis zur qualifizierten telefonischen Rückmeldung nach Eingang einer Störungsmeldung. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Stufen: • Maximal 30 Minuten: 1 Punkt • Maximal 20 Minuten: 2 Punkte • Maximal 10 Minuten: 3 Punkte • Maximal 5 Minuten: 4 Punkte Bei fehlender bewertbarer Angabe oder fehlendem geforderten Nachweis werden 0 Punkte vergeben. Die vertraglich vorgeschriebene maximale Eintreffzeit von 60 Minuten am Leistungsort bei einem Notfall bleibt unabhängig von der erreichten Punktzahl verbindlich. Die Bewertung sämtlicher Qualitätsunterkriterien erfolgt anhand der in Kapitel 6.4.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen beschriebenen Bewertungsstufen und Nachweise. Die in den Kriterien B1 bis B5 erreichten Punkte werden addiert. Insgesamt können maximal 20 Qualitätspunkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Addition der Preis- und Qualitätspunkte. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Bereich der Service- und Ausführungsaspekte den Zuschlag. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium – Zahl: 20

Angebote geöffnet

2026-12-08+01:00

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Erfüllungsort

DEB35, DEU, anyw

Ihr Angebot muss gültig bleiben bis

62 Tage

Rahmenvereinbarung

Ja, ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Dynamisches Beschaffungssystem

Nein

Nebenangebote

Nicht zugelassen

EU-gefördert

Nein

Rechtsgrundlage

32014L0024

Auftraggeber kontaktieren

E-Mail

einkauf-bau@swr.de

Telefon

000

Anschrift

Neckarstraße 230, 70190, Stuttgart

Website

https://www.swr.de

Ansprechpartner

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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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