Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Untersuchung der Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 und 2028
TED (EU)
Landesamt für Umweltschutz
Deutschland
21.10.2026
Beschreibung
Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ • Monitoringgebiet 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“ • Monitoringgebiet 1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ • Monitoringgebiet 1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen. Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 2.1: FFH0042LSA „Hohes Holz bei Eggenstedt“ • Monitoringgebiet 2.2: FFH0045LSA „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“ • Monitoringgebiet 2.3: FFH0047LSA „Huy nördlich Halberstadt“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. ... 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen. Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete und Waldgebiete mit hohem Naturschutzwert benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.1: FFH0203LSA „Heers bei Blankenburg“ • Monitoringgebiet 3.2: Osterholz bei Langenstein und angrenzende Waldstrukturen Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.3: FFH0084LSA „Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“ und angrenzende Waldstrukturen Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste · Sewage, refuse, cleaning and environmental services90720000, 90700000
Frist
21.10.2026
Veröffentlicht
18.10.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
TED (EU) · 721539-2026
So bieten Sie
Verfahren
Offenes Verfahren - jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben
Angebot einreichen unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891390
Sprache der Einreichung
DEU
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Vergabeunterlagen
Frei zugänglich
Zuschlagskriterien
Preis, Fachliche Qualifikation und Erfahrung
Wie der Zuschlag entschieden wird
40 %, 60 %
Angebote geöffnet
2026-10-22+02:00
Vertragsbedingungen
Auftragsart
Dienstleistungen
Erfüllungsort
DEE02
Ihr Angebot muss gültig bleiben bis
55 Tage
Rahmenvereinbarung
Nein
Dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Nebenangebote
Nicht zugelassen
EU-gefördert
Nein
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vergabestelle-FUB@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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