Ausbau L123 Münstertal, 3. Bauabschnitt

Offen

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Gemeinde Münstertal

Deutschland

30.11.2026

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Ausbau der L123 im 3. Bauabschnitt. Es werden die Teilleistungen Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 benötigt. Ausgangslage: Mit Datum vom 10.11.2015 liegt der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L 123 mit beidseitigen Gehwegen vom Ortseingang bis zur Mooswegbrücke vor. Der Ausbau erfolgte Stand heute vom Ortseingang bis Höhe L 123/Brühlweg und L 130/Neumagenbrücke (1. und 2. BA). Die Bauabschnitte 1 und 2 sind abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist bereit als Straßenbaulastträger der L 123 im Zuge der Gemeindemaßnahmen die Straße zu erneuern und die finanziellen Mittel bereitzustellen. Das Regierungspräsidium wird sich allerdings nicht mehr wie bisher in die Bauabwicklung in Form der Ausschreibung und Bauleitung einbringen. Die Maßnahme ist administrativ im vollen Umfang durch die Gemeinde (Verwaltung mit Ingenieurbüro) abzuwickeln. Es ist geplant die Baumaßnahme aus Kostengründen in einem Zuge durchzuführen. Sollte sich im Zuge der Planung eine Abschnittsbildung als sinnvoll ergeben, so kann sich an folgende Unterteilung orientiert werden, die auf den Ausleitungsabschnitten des Regenwassers in den Neumagen basiert: Insgesamt ergeben sich 4 Abschnitte (siehe Anlage): 3.1: Brühlweg – Gufenbachweg (Altes Rathaus) – 25 Grundstücke 3.2: Neumagenbrücke Gufenbachweg bis - Höhe Münster 36/Spielplatz Münster – 28 Grundstücke 3.3: Münster 36 – Höhe Münstergässle Ost/Lindenplatz – 25 Grundstücke 3.4: Münstergässle Ost – Moosweg – 25 Grundstücke Aufgabenbeschreibung: Gegenstand des Planungsauftrages ist eine Generalplanung, die folgende Leistungen umfasst: Ingenieurbauwerke • Gruppe 1 Trinkwasserleitungen Wasser, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Gruppe 2 Abwasserwasserleitungen, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Gruppe 2 Regenwasserleitungen, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Tiefbauplanung für Gruppe 1 und 2, Strom- und Glasfaserleitungen und für die Mastleuchten (Straßenbeleuchtung)*, HZ II, LP 5 bis 8 • Planung Mastleuchten* mit Fundamentierung, HZ II, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Besondere Leistungen: • Abstimmung und Koordination Leitungsträger (als Pauschale) • Örtliche Bauüberwachung aller Sparten (TW, SW, RW, Strom- und Glasfaserleitung, in % anrechenbare Kosten) • Auswertung der Ergebnisse der vorliegenden Kanalbefahrung (als Pauschale) • LP 9 im Stundenlohn nach Aufwand, auf Nachweis * Hinweis: Die Planung der Mastleuchten (detaillierter Standort, Lichtpunkthöhe, etc.) erfolgt durch den Leitungsträger. Verkehrsanlagen • Vollständige Straßen- und Gehwegsplanung einschl. Deckschichten und Pflasterbeläge, HZ III, LP 5 bis 8 • Besondere Leistungen: • Prüfung der vorliegenden Planung (LP 1 bis 4) und Einarbeitung in anstehende Planung (als Pauschale) • Örtliche Bauüberwachung • LP 9 im Stundenlohn nach Aufwand, auf Nachweis Die Verfüllung der Rohrleitungsgräben soll im Flüssigbodenverfahren erfolgen. Förderprogramm: Nach den aktuellen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gibt es für den Ausbau/Erneuerung im Bestand keine Förderung (SW, RW, TW). Der Gehwegausbau ist grundsätzlich nach dem Landesverkehrsfinanzierunggesetz (LVGFG) mit 50 % förderfähig. Daneben gibt es u.U. auch Mittel aus dem Ausgleichsstock. Erste, überschlägige Kostenermittlung: Das Ingenieurbüro Weiß Beratende Ingenieure, Freiburg hat auf der Grundlage des Angebotes der bauausführenden Firma des 2. BA eine Grobkostenschätzung vorgenommen. Danach entfallen auf (brutto): - den SW-Kanal 1.237.000 € - den RW-Kanal 1.604.000 € - die TW-Leitung 2.975.000 € - die Seitenstraßen 390.000 € - die Gehwege mit Anpassungen 2.915.000 € - den Straßenbau (L 123) 6.271.000 € - Gesamtkosten 15.842.000 € Der Gemeindeanteil liegt bei ca. 9.100.000 €. Termine - vorläufig Überschlägig geschätzte Termine für Planung und Ausführung: • Beginn Planung: Juni 2027 (wenn möglich früher) • Einreichung Bauantrag: Mai 2028 • Baubeginn: Frühjahr 2029 • Fertigstellung: Ende 2030 Die weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die jeweilige Planungsleistung ausgewählt wird. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. • Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Land

Deutschland

Kategorie

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · Architectural, engineering and inspection services71000000, 71240000

Frist

30.11.2026

Veröffentlicht

30.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Deutschland (oeffentlichevergabe.de) · 4e448731-6c2e-46a9-9ac8-ed84f729a4f0

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Mehrere Angebote zulässig

false

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Vertragsbeginn

2027-06-01T00:00:00+02:00

Elektronischer Katalog

notAllowed

Rechtsgrundlage

32014L0024

Auftraggeber kontaktieren

E-Mail

gemeinde@muenstertal.de

Telefon

0049 7636 707 0

Anschrift

Wasen 47, 79244, Münstertal

Website

https://www.muenstertal.de

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