Bauvorhaben "Neubau Adolf-Tannert-Schule Neustadt/Sachsen"
TED (EU)
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Deutschland
09.11.2026
Beschreibung
Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 und 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 3 und 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 - Nachhaltigkeitsnachweis I: Die Leistung Nachhaltigkeitsnachweis umfasst sowohl die konzeptionelle Aufstellung, Ermittlung der Wertaspekte und die Qualitätssicherung in der Bauausführung. Die Leistung ist durch einen Abschlussbericht zu dokumentieren. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 5 und 6 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6 - Nachhaltigkeitsnachweis II: Die Leistung Nachhaltigkeitsnachweis umfasst sowohl die konzeptionelle Aufstellung, Ermittlung der Wertaspekte und die Qualitätssicherung in der Bauausführung. Die Leistung ist durch einen Abschlussbericht zu dokumentieren. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt): 9.120.000 Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt): 3.000.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen. Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 3 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 und 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen: (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LP 7: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners - LP 7: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangebote - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen - LP 8: Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen - LP 8: Betontechnologische Beratung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 9.120.000 Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 3.000.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen. Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 3 und 4 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Mitwirkung beim Nachhaltigkeitsnachweis (Konzeption und Umsetzung) für Los 1 - Mitwirkung bei der Herstellung der Genehmigungsreife (LP 4) durch Zuarbeit Brandschutzkonzept Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 und 6 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Mitwirkung beim Nachhaltigkeitsnachweis (Konzeption und Umsetzung) für Los 1 Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1, 2 II Honorarzone ALG 3, 8 III Anrechenbare Kosten (KG 410, netto) 245.000 Anrechenbare Kosten (KG 420, netto) 400.000 Anrechenbare Kosten (KG 430, netto) 830.000 Anrechenbare Kosten (KG 480, netto) 280.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI sowie auf die Anlage 1.2.2 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen. Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Mitwirkung bei der Herstellung Genehmigungsreife durch Zuarbeit Brandschutzkonzept Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere/Zusätzliche Leistungen: entfällt Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 6 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 bis 6 II Anrechenbare Kosten (KG 440, netto) 910.000 Anrechenbare Kosten (KG 450, netto) 235.000 Anrechenbare Kosten (KG 460, netto) 47.500 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen. Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9 (ohne LP 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten) - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftragsgebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 805.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · Architectural, engineering and inspection services71240000
Frist
09.11.2026
Veröffentlicht
07.10.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
TED (EU) · 696299-2026
So bieten Sie
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Angebot einreichen unter
https://www.evergabe.de/unterlagen/01a0f1ce-abce-4fa8-90c5-f7f3bbbaf2e8/zustellweg-auswaehlen
Sprache der Einreichung
DEU
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Vergabeunterlagen
Frei zugänglich
Zuschlagskriterien
In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 36,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 42,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Wie der Zuschlag entschieden wird
Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (Los 1: 30,00 %, Lose 2 bis 5: 40 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 31.10.2029 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der - Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, - Darstellung der Umsetzung/Ausführungstechnologie und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen - konzeptionelle Ausführungen zur eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase. - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“ - Erörterung zur unternehmenseigenen Umsetzung der Präsenz vor Ort mit Angabe einer Terminanzahl pro Monat für die Planungsphase sowie während der Bauüberwachung - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) und in den Losen 2 – 5 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 mit maximal 48,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 40 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Los 1: 25,00 %, Lose 2 bis 5: 35 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes beispielhaft (mind. zwei Beispiele) erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst wurden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung zum unternehmenseigenem Kostenmanagement soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wurde der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgte die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze wurden zur Konfliktbewältigung eingesetzt? Darüber hinaus wird der Bieter um Erörterung folgender Aspekte gebeten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber (Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge) über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt diese Information und Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche Probleme können bereits heute aus der von Seiten des Auftraggebers angestrebten Budgetgröße erwartet werden? Welche möglichen Lösungsansätze bzw. Strategien können bereits mit Beginn der Planung zu einer Konfliktminderung zielführend umgesetzt werden? - Nur Los 3: Welche Schnittstellen in Planung und Kosten ergeben sich aus der Forderung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsaspekte auf die Technische Ausrüstung ALG 2 und ALG 3? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) und in den Losen 2 – 5 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 mit maximal 42,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., Kriterium 3 – Variantenuntersuchung nur im Los 1 – Objektplanung (25,00 %): Die Vorentwurfsplanung sieht eine Holzbauweise vor. Die qualifizierte Kostenschätzung wurde bauartneutral erstellt. Eine Präferenz für einen Modulbau oder Massivbau wurde zunächst offengelassen. An der Stelle ist es die Aufgabe der teilnehmenden Planungsbüros u.a. Aspekte wie Kosten, Funktionalität und Nachhaltigkeit der verschiedenen Bauweisen gegenüberzustellen und unter Beachtung der Kostenobergrenze und des Fertigstellungstermins das beste Ergebnis darzustellen. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die dem Leistungsbild gem. § 34 HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. vier Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nach folgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): ie eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00%): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet., Kriterium 4 - Honorar / Preis (20,0%) im Los 1 und (25 %) in den Losen 2 - 5: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] KG 200 Herrichten und Erschließen 125.000 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 9.120.000 KG 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 3.000.000 KG 500 Außenanlagen 805.000 KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 450.000 Die Angaben (gerundet) beruhen auf der vertieften Kostenschätzung gemäß DIN 276, 3. Ebene, des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Eine Detaillierung findet sich in der Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 13,5 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: entfällt Veränderliche Honorarparameter - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: entfällt - Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) und in den Losen 2 – 5 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 mit maximal 30,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten, Zu- und Abschläge). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen., Kriterium 4 - Honorar / Preis (20,0%) im Los 1 und (25 %) in den Losen 2 - 5 Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] KG 200 Herrichten und Erschließen 125.000 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 9.120.000 KG 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 3.000.000 KG 500 Außenanlagen 805.000 KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 450.000 Die Angaben (gerundet) beruhen auf der vertieften Kostenschätzung gemäß DIN 276, 3. Ebene, des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Eine Detaillierung findet sich in der Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 13,5 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: entfällt Veränderliche Honorarparameter - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: entfällt - Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) und in den Losen 2 – 5 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 mit maximal 30,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten, Zu- und Abschläge). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Vertragsbedingungen
Auftragsart
Dienstleistungen
Erfüllungsort
DED2F
Rahmenvereinbarung
Nein
Dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Nebenangebote
Nicht zugelassen
EU-gefördert
Nein
Auftraggeber kontaktieren
vergabe.steg@steg.de
Telefon
0351255180
Anschrift
Schlosshof 2/4, 01796, Pirna
Ansprechpartner
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Kann Ihr Unternehmen darauf bieten?
Website einfügen. Wir lesen, was das Unternehmen macht, und bewerten es gegen diese Ausschreibung. Kein Konto.
Offene Ausschreibungen wie diese
Sortiert danach, worum es in den Bekanntmachungen geht, nicht nach passenden Wörtern im Titel.
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI ab LP 5
DeutschlandStadt Borna
Schließt: 27.10.2026
Anbau an das bestehende Feuerwehrgebäude und Umbau sowie Freianlagen
DeutschlandAmt Landhagen
Schließt: 19.10.2026
Objektplanung Gebäude und Innenräume
DeutschlandNiedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH
Schließt: 19.10.2026
Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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