Betrieb Gigabit-Netz in Betzenweiler
Deutschland (oeffentlichevergabe.de)
Gemeinde Betzenweiler
Deutschland
11.11.2026
Beschreibung
Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Betzenweiler damit beauftragt worden, in ihrem Namen den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Betzenweiler im Landkreis Biberach gelegen, errichtet im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell zur Versorgung von ca. 770 Einwohner mit zukunftssicheren Breitbandanbindungen ein passives Glasfasernetz. Die dafür errichtete passive Glasfaserinfrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF - Programm erfolgt. Aktuell wird die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitetet, deren Veröffentlichung bis Ende 2026 vorgesehen ist. Die Bauausschreibung wird voraussichtlich im Sommer 2027 durchgeführt, die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2028. Die Gemeinde Betzenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die AG Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Dies gilt im Regelfall gleichermaßen für das Glasfaser-Backbonenetz. Die Zugangspunkte zu der LWL-Infrastruktur für Carrier ergeben sich aus den in dieser Anlage beigefügten Kartendarstellungen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) e-Az. Zuwendungsbescheid Bund v. 18.11.2024: 832.6/10-24 07BW20670 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 e-Az. Zuwendungsbescheid Land BW v. 05.05.2025: 4-8433.6/117 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zu-wendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Im Übrigen wird auf Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich verwiesen.
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Gemeinde Betzenweiler
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Post- und Fernmeldedienste · Postal and telecommunications services64214400
Frist
11.11.2026
Veröffentlicht
09.10.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Verfahren
Restricted procedure
Quelle
Deutschland (oeffentlichevergabe.de) · 933fbdcf-6d0a-4071-adc0-d4b4dee092da
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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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