Facility Management - Regionalzentren

50Hertz Transmission GmbH

Deutschland

90 Mio. €

16.11.2026

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Catering- und Verpflegungsleistungen an Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere in Kantinen, Koch- und Ausgabeküchen, Konferenz- und Veranstaltungsbereichen sowie in Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der dort eingesetzten Ausstattung und Kaffeevollautomaten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Zwischen- und Frühstücksversorgung, die tägliche Mittagessenversorgung sowie den Konferenz- und Veranstaltungsservice. Eingeschlossen sind die Beschaffung, Bestellung und Annahme von Waren, die Zubereitung, Bereitstellung und Ausgabe von Speisen und Getränken, die Kassierung, die Bewirtschaftung der Tee- und Kaffeeküchen einschließlich der Kaffeevollautomaten, die Reinigung der genutzten Bereiche und Ausstattung sowie die Erfassung und Abrechnung der Material- und Fremdleistungskosten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Mittagessenversorgung über eine vorhandene Kochküche oder eine Ausgabeküche unter Einbindung eines örtlichen Cateringunternehmens. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, Koordination, fachgerechte Ausführung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe sowie der standortspezifischen Zutritts-, Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben so zu erbringen, dass der Standortbetrieb und die Nutzung der Versorgungs- und Veranstaltungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen, Störungen, Mängel, nicht verfügbare Ausstattungen und sonstige Leistungshindernisse sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Sortiment, Verkaufspreise und bedarfsbezogene Anforderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Abrechnungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung infrastruktureller Facility-Management-Leistungen auf den Freiflächen technischer Anlagen, Betriebsstätten und Verwaltungsstandorte des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere auf befestigten und unbefestigten Außenflächen, Grün- und Vegetationsflächen, Verkehrs-, Wege-, Aufenthalts- und Nebenflächen sowie an Einfriedungen, Entwässerungseinrichtungen und sonstigen dem Außenbereich zugeordneten Anlagen und Einrichtungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Pflege und Kontrolle von Grün- und Vegetationsflächen, Mäh- und Schnittarbeiten, Gehölzpflege, Vegetationskontrolle, die Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Verkehrs- und Wegeflächen sowie Entwässerungseinrichtungen, den Winterdienst einschließlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sowie bedarfsabhängige Sonder- und Unterstützungsleistungen. Eingeschlossen sind die Aufnahme, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung der bei der Leistungserbringung anfallenden Stoffe und Materialien sowie die Feststellung, Bewertung, Meldung und Dokumentation von Abweichungen, Schäden, Gefahrenstellen und Leistungshindernissen. Geschuldet ist der in den jeweiligen Leistungsnummern festgelegte, nachweisbar herzustellende und aufrechtzuerhaltende Sollzustand. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, fachgerechte Ausführung, Verkehrssicherung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe, der elektrotechnischen und sonstigen standortspezifischen Gefährdungen sowie der geltenden Zutritts-, Einweisungs-, Freigabe- und Sicherheitsregelungen so zu erbringen, dass der Anlagenbetrieb, die Grundstücksnutzung und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Sicherheits-, umwelt-, verfügbarkeits- oder betriebsrelevante Abweichungen sowie nicht zugängliche oder nicht freigegebene Leistungsbereiche sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regeln, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorgaben, Natur- und Umweltschutzbestimmungen, Entsorgungsanforderungen, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Bemessungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag beziehungsweise Abruf, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung infrastruktureller Facility-Management-Leistungen auf den Freiflächen technischer Anlagen, Betriebsstätten und Verwaltungsstandorte des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere auf befestigten und unbefestigten Außenflächen, Grün- und Vegetationsflächen, Verkehrs-, Wege-, Aufenthalts- und Nebenflächen sowie an Einfriedungen, Entwässerungseinrichtungen und sonstigen dem Außenbereich zugeordneten Anlagen und Einrichtungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Pflege und Kontrolle von Grün- und Vegetationsflächen, Mäh- und Schnittarbeiten, Gehölzpflege, Vegetationskontrolle, die Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Verkehrs- und Wegeflächen sowie Entwässerungseinrichtungen, den Winterdienst einschließlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sowie bedarfsabhängige Sonder- und Unterstützungsleistungen. Eingeschlossen sind die Aufnahme, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung der bei der Leistungserbringung anfallenden Stoffe und Materialien sowie die Feststellung, Bewertung, Meldung und Dokumentation von Abweichungen, Schäden, Gefahrenstellen und Leistungshindernissen. Geschuldet ist der in den jeweiligen Leistungsnummern festgelegte, nachweisbar herzustellende und aufrechtzuerhaltende Sollzustand. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, fachgerechte Ausführung, Verkehrssicherung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe, der elektrotechnischen und sonstigen standortspezifischen Gefährdungen sowie der geltenden Zutritts-, Einweisungs-, Freigabe- und Sicherheitsregelungen so zu erbringen, dass der Anlagenbetrieb, die Grundstücksnutzung und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Sicherheits-, umwelt-, verfügbarkeits- oder betriebsrelevante Abweichungen sowie nicht zugängliche oder nicht freigegebene Leistungsbereiche sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regeln, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorgaben, Natur- und Umweltschutzbestimmungen, Entsorgungsanforderungen, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Bemessungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag beziehungsweise Abruf, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung infrastruktureller Facility-Management-Leistungen auf den Freiflächen technischer Anlagen, Betriebsstätten und Verwaltungsstandorte des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere auf befestigten und unbefestigten Außenflächen, Grün- und Vegetationsflächen, Verkehrs-, Wege-, Aufenthalts- und Nebenflächen sowie an Einfriedungen, Entwässerungseinrichtungen und sonstigen dem Außenbereich zugeordneten Anlagen und Einrichtungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Pflege und Kontrolle von Grün- und Vegetationsflächen, Mäh- und Schnittarbeiten, Gehölzpflege, Vegetationskontrolle, die Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Verkehrs- und Wegeflächen sowie Entwässerungseinrichtungen, den Winterdienst einschließlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sowie bedarfsabhängige Sonder- und Unterstützungsleistungen. Eingeschlossen sind die Aufnahme, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung der bei der Leistungserbringung anfallenden Stoffe und Materialien sowie die Feststellung, Bewertung, Meldung und Dokumentation von Abweichungen, Schäden, Gefahrenstellen und Leistungshindernissen. Geschuldet ist der in den jeweiligen Leistungsnummern festgelegte, nachweisbar herzustellende und aufrechtzuerhaltende Sollzustand. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, fachgerechte Ausführung, Verkehrssicherung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe, der elektrotechnischen und sonstigen standortspezifischen Gefährdungen sowie der geltenden Zutritts-, Einweisungs-, Freigabe- und Sicherheitsregelungen so zu erbringen, dass der Anlagenbetrieb, die Grundstücksnutzung und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Sicherheits-, umwelt-, verfügbarkeits- oder betriebsrelevante Abweichungen sowie nicht zugängliche oder nicht freigegebene Leistungsbereiche sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regeln, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorgaben, Natur- und Umweltschutzbestimmungen, Entsorgungsanforderungen, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Bemessungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag beziehungsweise Abruf, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung infrastruktureller Facility-Management-Leistungen auf den Freiflächen technischer Anlagen, Betriebsstätten und Verwaltungsstandorte des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere auf befestigten und unbefestigten Außenflächen, Grün- und Vegetationsflächen, Verkehrs-, Wege-, Aufenthalts- und Nebenflächen sowie an Einfriedungen, Entwässerungseinrichtungen und sonstigen dem Außenbereich zugeordneten Anlagen und Einrichtungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Pflege und Kontrolle von Grün- und Vegetationsflächen, Mäh- und Schnittarbeiten, Gehölzpflege, Vegetationskontrolle, die Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Verkehrs- und Wegeflächen sowie Entwässerungseinrichtungen, den Winterdienst einschließlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sowie bedarfsabhängige Sonder- und Unterstützungsleistungen. Eingeschlossen sind die Aufnahme, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung der bei der Leistungserbringung anfallenden Stoffe und Materialien sowie die Feststellung, Bewertung, Meldung und Dokumentation von Abweichungen, Schäden, Gefahrenstellen und Leistungshindernissen. Geschuldet ist der in den jeweiligen Leistungsnummern festgelegte, nachweisbar herzustellende und aufrechtzuerhaltende Sollzustand. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, fachgerechte Ausführung, Verkehrssicherung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe, der elektrotechnischen und sonstigen standortspezifischen Gefährdungen sowie der geltenden Zutritts-, Einweisungs-, Freigabe- und Sicherheitsregelungen so zu erbringen, dass der Anlagenbetrieb, die Grundstücksnutzung und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Sicherheits-, umwelt-, verfügbarkeits- oder betriebsrelevante Abweichungen sowie nicht zugängliche oder nicht freigegebene Leistungsbereiche sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regeln, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorgaben, Natur- und Umweltschutzbestimmungen, Entsorgungsanforderungen, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Bemessungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag beziehungsweise Abruf, dem vertraglich geltenden Objektsteckbrief und den zugehörigen Leistungsnummern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung infrastruktureller Facility-Management-Leistungen auf den Freiflächen technischer Anlagen, Betriebsstätten und Verwaltungsstandorte des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt insbesondere auf befestigten und unbefestigten Außenflächen, Grün- und Vegetationsflächen, Verkehrs-, Wege-, Aufenthalts- und Nebenflächen sowie an Einfriedungen, Entwässerungseinrichtungen und sonstigen dem Außenbereich zugeordneten Anlagen und Einrichtungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Pflege und Kontrolle von Grün- und Vegetationsflächen, Mäh- und Schnittarbeiten, Gehölzpflege, Vegetationskontrolle, die Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Verkehrs- und Wegeflächen sowie Entwässerungseinrichtungen, den Winterdienst einschließlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sowie bedarfsabhängige Sonder- und Unterstützungsleistungen. Eingeschlossen sind die Aufnahme, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung der bei der Leistungserbringung anfallenden Stoffe und Materialien sowie die Feststellung, Bewertung, Meldung und Dokumentation von Abweichungen, Schäden, Gefahrenstellen und Leistungshindernissen. Geschuldet ist der in den jeweiligen Leistungsnummern festgelegte, nachweisbar herzustellende und aufrechtzuerhaltende Sollzustand. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Einsatzplanung, Organisation, fachgerechte Ausführung, Verkehrssicherung, digitale Dokumentation und Qualitätssicherung. Die Leistungen sind unter Beachtung der betrieblichen Abläufe, der elektrotechnischen und sonstigen standortspezifischen Gefährdungen sowie der geltenden Zutritts-, Einweisungs-, Freigabe- und Sicherheitsregelungen so zu erbringen, dass der Anlagenbetrieb, die Grundstücksnutzung und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Sicherheits-, umwelt-, verfügbarkeits- oder betriebsrelevante Abweichungen sowie nicht zugängliche oder nicht freigegebene Leistungsbereiche sind unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu dokumentieren. Einzuhalten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regeln, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorgaben, Natur- und Umweltschutzbestimmungen, Entsorgungsanforderungen, Herstellervorgaben sowie die Betreiber-, Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsintervalle, Leistungsgrenzen, Bemessungsgrundlagen und standortbezogenen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag bezieh

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Land

Deutschland

Kategorie

Dienstleistungen für Unternehmen · Business services: law, marketing, printing, security · Sewage, refuse, cleaning and environmental services · Repair and maintenance services · Other community, social and personal services · Hotel, restaurant and retail trade services · Agricultural, forestry and horticultural services79993000, 90910000, 50700000, 98341130, 55500000, 50730000, 50712000, 79710000, 50711000, 90620000, 90611000, 90610000, 98341140, 55520000, 77300000

Auftragswert

90 Mio. €

Frist

16.11.2026

Veröffentlicht

11.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 701922-2026

So bieten Sie

Verfahren

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebot einreichen unter

https://www.elia.be/-/media/project/elia/ elia-site/suppliers/info_and_tools/161102_registering_as_an_ariba_supplier_on_invitation_en.pdf

Sprache der Einreichung

DEU

Elektronische Einreichung

Erforderlich

Vergabeunterlagen

Frei zugänglich

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Erfüllungsort

DE80K, DE80N, DE40C, DED45, DEE07, DEG01, DEE0B, DE600, DE409, DE300

Laufzeit

90 Monate

Rahmenvereinbarung

Ja, ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Dynamisches Beschaffungssystem

Nein

Nebenangebote

Nicht zugelassen

Auftraggeber kontaktieren

E-Mail

tim.hofmann@50hertz.com

Telefon

000

Anschrift

Heidestraße 2, 10557, Berlin

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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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