Neubau GU Meindlstraße - rit
TED (EU)
Münchner Wohnen GmbH
Deutschland
23.11.2026
Beschreibung
Die Münchner Wohnen plant in der Meindlstraße 14a in München-Sendling den Neubau einer Senioren- und Mehrgenerationenwohnanlage mit insgesamt 68 Wohnungen. Ergänzend sind ein Alten- und Service-Zentrum (ASZ), ein Gemeinschaftsraum sowie eine Tiefgarage mit 27 PKW-Stellplätzen vorgesehen. Das Bauvorhaben wird in Holz- bzw. Holz-Hybridbauweise realisiert. Die Vergabe erfolgt als Generalunternehmerleistung einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen. Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. Zuschlagskriterien / Wertungsmatrix zur Angebotsauswertung Die Wertung der angebotenen Generalunternehmerleistung erfolgt nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Preisbewertung (B) fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung ein und setzt sich aus dem Angebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen sowie den Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum zusammen. Beide Anteile ergeben gemeinsam eine Gesamtpunktzahl von maximal 100 Punkten. Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt auf Grundlage des vom Bieter eingereichten Umsetzungskonzepts und der darin geforderten Unterlagen.
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Münchner Wohnen GmbH
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Bauarbeiten · Construction work45000000, 45210000, 45211300
Frist
23.11.2026
Veröffentlicht
20.10.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
TED (EU) · 727514-2026
So bieten Sie
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Angebot einreichen unter
https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache der Einreichung
DEU
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Vergabeunterlagen
Frei zugänglich
Zuschlagskriterien
B.1 Angebotspreis
Wie der Zuschlag entschieden wird
Die Preisbewertung (B) fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung ein und setzt sich aus dem Angebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen sowie den Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum zusammen. Bei der Wertung des Zuschlagskriteriums Preis (B) werden der Angebotspreis B.1 und die Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum B.2 getrennt bewertet. Die jeweils erreichten Punkte werden anschließend zur Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Preis (B) addiert. Bei der Wertung des Kriteriums Preis (B) erfolgt die Punktevergabe wie folgt: B.1 Angebotspreis Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die für B.1 vorgesehene maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zum niedrigsten wertbaren Angebotspreis nach folgender Formel: Punktzahl B.1 = maximale Punktzahl B.1 × (niedrigster wertbarer Angebotspreis / wertbarer Angebotspreis des Bieters) Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. B.2 Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum Das wertbare Angebot mit den niedrigsten Wartungskosten erhält die für B.2 vorgesehene maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zu den niedrigsten wertbaren Wartungskosten nach folgender Formel: Punktzahl B.2 = maximale Punktzahl B.2 × (niedrigste wertbare Wartungskosten / wertbare Wartungskosten des Bieters Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die unter B.1 und B.2 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Preis (B) erreichte Gesamtpunktzahl., Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.1 Personaleinsatz und Projektorganisation Die nachfolgenden Aspekte A.1 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden. Personaleinsatzkonzept Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des vorgesehenen Personaleinsatzkonzepts im Hinblick auf einen störungsfreien Projektablauf. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Stellvertretungsprinzip - Kompetenz und Erfahrung der Projektleitung sowie des Projektteams in den - Bereichen Planung, Ausschreibung und Bauleitung Projektorganisation / Qualitätssicherung Gewertet wird die dargestellte Projektorganisation und Qualitätssicherung in Planung und Bau. Hierbei werden insbesondere die Organisation und Einbindung der zuständigen Fachplanungen bzw. Fachbauleitungen für HLS, ELT und Außenanlagen berücksichtigt Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl., Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.2 Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung Die nachfolgenden Aspekte A.2 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Konstruktionssystem und Bauweise Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des dargestellten Konstruktionssystems unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Besonderheiten des konkreten Bauvorhabens. Vorfertigung und konstruktive Schnittstellen Gewertet werden der vorgesehene Vorfertigungsgrad, die dargestellten vorgefertigten Bauteile sowie die schlüssige Lösung der wesentlichen konstruktiven Schnittstellen, insbesondere zwischen Rohbau, Holzbau, Fassade und technischem Ausbau. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl., Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.3 Bauablaufplan Die nachfolgenden Aspekte A.3 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Vollständigkeit und Detaillierungsgrad Gewertet werden die Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und der Detaillierungsgrad des vorgelegten Rahmenterminplans. Dabei werden insbesondere die vollständige Darstellung der geforderten Meilensteine sowie die nachvollziehbare zeitliche Abfolge der Planungs- und Bauleistungen berücksichtigt. Plausibilität und Abhängigkeiten Gewertet werden die Plausibilität des dargestellten Bauablaufs sowie die nachvollziehbare Darstellung der zeitlichen und organisatorischen Abhängigkeiten der einzelnen Planungs- und Bauleistungen untereinander. Terminsicherheit und Optimierung Gewertet werden die Einhaltung und schlüssige Umsetzung der vorgegebenen Vertragstermine sowie die dargestellten Maßnahmen zur Terminsicherung. Darüber hinaus werden nachvollziehbar dargestellte Parallelisierungen, Synergieeffekte und sonstige Optimierungen des Bauablaufs berücksichtigt. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl., Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.4 Baustelleneinrichtung und Logistik Die nachfolgenden Aspekte A.4 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Baustelleneinrichtung und Flächenmanagement Gewertet werden die Vollständigkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Baustelleneinrichtungsplans. Dabei werden insbesondere die Organisation der Baustelleneinrichtung, die Flächennutzung, Zu- und Abfahrtswege, Kranstandorte, Baustellensicherung sowie die phasenbezogene Anpassung der Baustelleneinrichtung berücksichtigt. Baustellenlogistik und Bauphasen Gewertet werden die Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Logistikkonzepts sowie die Organisation der wesentlichen Bauphasen und deren bauteilbezogenen Überschneidungen. Dabei sind das der FLB beiliegende Konzept sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Verkehrssicherheit und besondere örtliche Rahmenbedingungen Gewertet werden die dargestellten Maßnahmen zur sicheren Abwicklung des Baustellen- und Lieferverkehrs sowie zum Schutz der Verkehrsteilnehmer. Besondere Berücksichtigung finden die Sicherung der Zu- und Abfahrten und der angrenzenden Verkehrsflächen, die Schutzbedürftigkeit von Kindern aufgrund der angrenzenden Kita und Schule, mögliche Konflikte mit Fußgängern und Radverkehr sowie die aus der Fahrradstraße resultierenden Anforderungen. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.
Vertragsbedingungen
Auftragsart
Bauleistungen
Erfüllungsort
DE212
Laufzeit
25 Monate
Rahmenvereinbarung
Nein
Dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Nebenangebote
Nicht zugelassen
EU-gefördert
Nein
Auftraggeber kontaktieren
SE02_05@muenchner-wohnen.de
Telefon
000
Anschrift
Gustav-Heinemann- Ring 111, 81739, München
Website
https://www.muenchner-wohnen.de
Ansprechpartner
Münchner Wohnen - Abteilung Vergabe
Kann Ihr Unternehmen darauf bieten?
Website einfügen. Wir lesen, was das Unternehmen macht, und bewerten es gegen diese Ausschreibung. Kein Konto.
Offene Ausschreibungen wie diese
Sortiert danach, worum es in den Bekanntmachungen geht, nicht nach passenden Wörtern im Titel.
Schlüsselfertige Errichtung eines Wohnheims mit 126 Appartements inkl. Außenanlagen sowie anschließende Vermietung und Gebäudemanagement
DeutschlandLandkreis Erding - Vergabestelle Fachbereich 12
Schließt: 30.10.2026
Personalwohngebäude Erding
DeutschlandLandkreis Erding - Vergabestelle Fachbereich 12
Schließt: 30.10.2026
Gemeinde Nufringen - Investorenwettbewerb über die Errichtung von Mehrfamilienhäusern
DeutschlandGemeinde Nufringen
Schließt: 18.11.2026
WBI - Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus 4 Mehrfamilienhäuser im Stadtteil Ober-Ingelheim - "Am Westerberg II", Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung - Elektro und MSR
DeutschlandWohnungsbaugesellschaft Ingelheim am Rhein GmbH
Schließt: 26.10.2026
Obergiesing-Fasanengarten einen Neubau für ca. 14 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit ca. 17 Bestandswohneinheiten zu errichten. Technische Ausrüstung gemäß Paragraph 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1, 2 und 3 Lph. 1 - 9, Anlagengruppe 8 Lph. 2, 3, 5, 8 und 9, HLS
DeutschlandMünchner Wohnen GmbH - Abteilung Vergabe
Schließt: 26.10.2026
Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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