Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1)

Offen

Deutschland (oeffentlichevergabe.de)

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Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik

Deutschland

05.11.2026

Beschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 1 beträgt 14.338.007,95 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 1 beträgt 17.205.609,54 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 t zGM (Los 2). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 2 beträgt 2.080.334,43 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 2 beträgt 2.704.434,76 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Land

Deutschland

Regionen (NUTS)

Wiesbaden

Kategorie

Reparatur- und Wartungsdienste · Repair and maintenance services50118110

Frist

05.11.2026

Veröffentlicht

05.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Verfahren

Open procedure

Quelle

Deutschland (oeffentlichevergabe.de) · e89ee824-9ed4-4709-bc90-ca897940b8ce

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