Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr_Nienburg / Weser
TED (EU)
Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr
Deutschland
16.11.2026
Beschreibung
Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) · Transport services60140000, 60130000
Frist
16.11.2026
Veröffentlicht
15.10.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
TED (EU) · 715346-2026
So bieten Sie
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Angebot einreichen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YA6MWXW
Sprache der Einreichung
DEU
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Vergabeunterlagen
Frei zugänglich
Vertragsbedingungen
Auftragsart
Dienstleistungen
Erfüllungsort
DE927
Laufzeit
48 Monate
Rahmenvereinbarung
Ja, ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Nebenangebote
Nicht zugelassen
EU-gefördert
Nein
Auftraggeber kontaktieren
p.beutler@loesungenfinden.org
Telefon
+49-22729089293
Anschrift
Kreishaus am Schlossplatz, 31582, Nienburg
Ansprechpartner
Loesungenfinden.org
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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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