Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr_Nienburg / Weser

Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr

Deutschland

16.11.2026

Beschreibung

Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz . Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Auftraggeber

Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr

Land

Deutschland

Regionen (NUTS)

Nienburg (Weser)

Kategorie

Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) · Transport services60140000, 60130000

Frist

16.11.2026

Veröffentlicht

15.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 715346-2026

So bieten Sie

Verfahren

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebot einreichen unter

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YA6MWXW

Sprache der Einreichung

DEU

Elektronische Einreichung

Erforderlich

Vergabeunterlagen

Frei zugänglich

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Erfüllungsort

DE927

Laufzeit

48 Monate

Rahmenvereinbarung

Ja, ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Dynamisches Beschaffungssystem

Nein

Nebenangebote

Nicht zugelassen

EU-gefördert

Nein

Auftraggeber kontaktieren

E-Mail

p.beutler@loesungenfinden.org

Telefon

+49-22729089293

Anschrift

Kreishaus am Schlossplatz, 31582, Nienburg

Ansprechpartner

Loesungenfinden.org

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