Sonderbeförderungsleistungen im Schülerverkehr

Landkreis Nordsachsen

Deutschland

05.11.2026

Beschreibung

Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Schkeuditz und Dölzig zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Rackwitz, Biesen, Zschortau und Delitzsch zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist eine Begleitperson erforderlich; zudem ist die Mitnahme eines Rollators zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Delitzsch und Döbernitz zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Zum Einsatz muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe kommen (sitzende Beförderung im Rollstuhl). Eine Begleitperson ist für die Fahrten erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Delitzsch, Laue und Döbernitz zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Eine Begleitperson ist erforderlich; zudem ist die Mitnahme eines klappbaren Rollstuhls einzuplanen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Wiedemar und Lissa zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Zum Einsatz muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe kommen. Eine Pflegekraft zur Betreuung wird gestellt und fährt mit. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett innerhalb von Delitzsch zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Zum Einsatz muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe kommen (inkl. sitzender Beförderung im Rollstuhl). Eine Begleitperson ist erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Leipzig und Schkeuditz zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Zum Einsatz muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe kommen. Ein Kind erhält einen separaten Schulbegleiter gestellt, welcher das Kind am Fahrzeug entgegennimmt. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Eilenburg zur Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:10 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 13:45 Uhr (Freitag). Zum Einsatz muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe kommen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Schkeuditz, Glesien und Klitschmar zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11a). Der Unterrichtsbeginn ist um 08:00 Uhr; die Rückfahrten sind flexibel gestaffelt eingerichtet (11:50 Uhr / 13:05 Uhr / 14:00 Uhr / 14:55 Uhr). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Rackwitz, Zschortau, Brodau und Delitzsch zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11a). Der Unterrichtsbeginn ist um 08:00 Uhr; die Rückfahrten sind flexibel gestaffelt eingerichtet (11:50 Uhr / 13:05 Uhr / 14:00 Uhr / 14:55 Uhr). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Schkeuditz, Dölzig, Radefeld, Gerbisdorf und Zschortau zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11a). Der Unterrichtsbeginn ist um 08:00 Uhr; die Rückfahrten sind flexibel gestaffelt eingerichtet (11:50 Uhr / 13:05 Uhr / 14:00 Uhr / 14:55 Uhr). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) als Kombinationsfahrt von Schkeuditz, Wiesenena, Radefeld, Grebehna, Pohritzsch und Döbernitz gemeinsam zur Fröbelschule Delitzsch (Ankunft bis 07:10 Uhr) und zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Unterrichtsbeginn jeweils 08:00 Uhr). Die Rückfahrten starten flexibel nach Schulschluss der jeweiligen Einrichtung. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) als Kombinationsfahrt von Wiedemar, Zaasch, Delitzsch, Storkwitz, Schenkenberg und Döbernitz gemeinsam zur Fröbelschule Delitzsch (Ankunft bis 07:10 Uhr) und zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Unterrichtsbeginn jeweils 08:00 Uhr). Die Rückfahrten starten flexibel nach Schulschluss der jeweiligen Einrichtung. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) als Kombinationsfahrt von Bad Düben, Krostitz, Rackwitz, Kreuma und Delitzsch gemeinsam zur Fröbelschule Delitzsch (Ankunft bis 07:10 Uhr) und zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Unterrichtsbeginn jeweils 08:00 Uhr). Die Rückfahrten starten flexibel nach Schulschluss. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich; dem Bieter wird freigestellt, die Leistung mit einem großen Fahrzeug oder mehreren kleineren Fahrzeugen zu erbringen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) als Kombinationsfahrt von Delitzsch, Döbernitz, Selben, Rackwitz, Biesen und Zschortau gemeinsam zur Fröbelschule Delitzsch (Ankunft bis 07:10 Uhr) und zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Unterrichtsbeginn jeweils 08:00 Uhr). Die Rückfahrten starten flexibel nach Schulschluss der Einrichtungen (Rückfahrt Pestalozzischule gestaffelt ab 11:45 Uhr). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett innerhalb von Delitzsch als Kombinationsfahrt gemeinsam zur Fröbelschule Delitzsch (Ankunft bis 07:10 Uhr) und zum Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Unterrichtsbeginn jeweils 08:00 Uhr). Die Rückfahrten starten flexibel nach Schulschluss der Einrichtungen (Rückfahrt Pestalozzischule gestaffelt ab 11:45 Uhr). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die Personenbeförderung im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum, welche für dieses Los gezielt als reine Rückfahrt zu kalkulieren ist. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Donnerstag) ab 14:45 Uhr gemeinsam von der Fröbelschule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11) und dem Förderschulcampus Pestalozzischule Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 11a) zu den Wohnorten der Schüler nach Delitzsch, Selben, Rackwitz, Zschortau und Schkeuditz (Gerbisdorf). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Schkeuditz, Glesien und Wiedemar (Zwochau, Zschernitz) zur Grundschule am Rosenweg Delitzsch (Rosenweg 1). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:30 Uhr (Unterrichtsbeginn) zu erfolgen; die Rückfahrten sind flexibel gestaffelt eingerichtet (11:20 Uhr / 12:25 Uhr / 13:15 Uhr) und führen teilweise zu den Horteinrichtungen nach Kyhna, Glesien oder Schkeuditz. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Schönwölkau (Wölkau), Rackwitz (Biesen, Zschortau) und Delitzsch zur Grundschule am Rosenweg Delitzsch (Rosenweg 1). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:30 Uhr (Unterrichtsbeginn) zu erfolgen; die Rückfahrten starten flexibel nach Schulschluss (11:20 Uhr / 12:25 Uhr / 13:15 Uhr). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) aus verschiedenen Ortsteilen von Schkeuditz (inkl. Kleinliebenau, Radefeld, Hayna) zur Grundschule am Rosenweg Delitzsch (Rosenweg 1). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrten sind gestaffelt eingerichtet (11:20 Uhr / 12:25 Uhr / 13:15 Uhr) und führen im Rücklauf primär zu den Horteinrichtungen nach Schkeuditz oder Radefeld. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Leipzig, Schkeuditz (Kleinliebenau, Radefeld) und Delitzsch zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag), wobei eine Rückfahrt teilweise zu einer Horteinrichtung nach Delitzsch führt. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Delitzsch (Selben), Wiedemar (Zschernitz, Pohritzsch, Zaasch) sowie aus Rödgen und Hohenprießnitz zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett aus Taucha zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag), wobei eine Rückfahrt zum Hort nach Taucha führt. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Bad Düben und Zschepplin (Hohenprießnitz) zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Leipzig (Liebertwolkwitz), Beucha, Brandis, Machern und Taucha zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Eine Schulbegleitung ist auf den Fahrten mit einzuplanen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Liebschützberg (Borna) und Wurzen (inkl. Roitzsch) zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Mügeln (Sornzig, Gaudlitz), Oschatz und Wurzen zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett innerhalb von Eilenburg zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Strehla (Paußnitz), Oschatz und Dahlen zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Beilrode (Zwethau), Torgau und Arzberg zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag), wobei Rückfahrten teilweise zu einer Horteinrichtung nach Torgau führen. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Stauchitz, Mügeln und Wermsdorf (Reckwitz) zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett innerhalb von Torgau zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Ein Teil der Rückfahrten führt zu einer Horteinrichtung nach Torgau. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Oschatz (Thalheim) zur Schule für Erziehungshilfe des St. Martin Caritas Hilfeverbundes Eilenburg (Rödgener Landstraße 16). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 12:45 Uhr (Freitag). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett innerhalb von Eilenburg zur Karl-Neumann-Schule Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:15 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 13:45 Uhr (Freitag). Zum Einsatz muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe kommen (inkl. sitzender Beförderung im Rollstuhl). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) innerhalb von Eilenburg (inkl. Wedelwitz) als Kombinationsfahrt gemeinsam zur Karl-Neumann-Schule (Ankunft bis 07:30 Uhr) und zur Schule am Bürgergarten Eilenburg (Ankunft bis 07:45 Uhr). Die Rückfahrten starten nach Schulschluss flexibel an den Einrichtungen. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett innerhalb von Eilenburg als Kombinationsfahrt gemeinsam zur Karl-Neumann-Schule (Ankunft bis 07:30 Uhr) und zur Schule am Bürgergarten Eilenburg (Ankunft bis 07:45 Uhr). Die Rückfahrten starten nach Schulschluss flexibel an den Einrichtungen. Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Taucha und Eilenburg zur Karl-Neumann-Schule Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:15 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 13:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Delitzsch und Hohenprießnitz zur Karl-Neumann-Schule (Ankunft bis 07:30 Uhr) und zur Schule am Bürgergarten Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Rückfahrten starten nach Schulschluss flexibel an den Einrichtungen (14:30 Uhr bzw. 15:15 Uhr von Montag bis Donnerstag). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett aus Bad Düben zur Karl-Neumann-Schule Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:15 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 13:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Bad Düben und Laußig zur Karl-Neumann-Schule Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:15 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 13:45 Uhr (Freitag). Für die Fahrten ist eine Begleitperson zwingend erforderlich; zudem ist die Mitnahme von klappbaren Rollstühlen einzuplanen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Laußig, Doberschütz (Mörtitz) und Mockrehna (inkl. Audenhain) zur Karl-Neumann-Schule Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:15 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 13:45 Uhr (Freitag). Für die Hin- und Rückfahrt ist zwingend eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Bad Düben, Laußig (Pressel) und Belgern-Schildau (Kobershain) kombiniert zur Schule für Erziehungshilfe (Unterrichtsbeginn 07:30 Uhr) und zur Schule am Bürgergarten Eilenburg (Unterrichtsbeginn 07:40 Uhr). Die Rückfahrten erfolgen flexibel nach den gestaffelten Schulschlusszeiten der jeweiligen Einrichtungen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) aus verschiedenen Ortsteilen von Lossatal (inkl. Lüptitz, Kleinzschepa, Thammenhain, Falkenhain), Hohburg und Mockrehna (Audenhain) als Kombinationsfahrt zu drei Schulen in Eilenburg: der Schule für Erziehungshilfe, der Dr.-Belian-Grundschule und der Schule am Bürgergarten. Die Tourenplanung orientiert sich an den morgendlichen Unterrichtsbeginnen (ab 07:30 Uhr) sowie den gestaffelten Rückfahrzeiten. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Leipzig und Taucha (inkl. Merkwitz) als Kombinationsfahrt zur Schule für Erziehungshilfe (Beginn 07:30 Uhr) und zur Dr.-Belian-Grundschule Eilenburg (Beginn 07:40 Uhr). Die Rückfahrten am Nachmittag sind gestaffelt organisiert und führen für die Grundschüler zu einer Horteinrichtung nach Taucha. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Bad Düben (inkl. Schnaditz), Laußig und Eilenburg als Kombinationsfahrt gemeinsam zur Schule am Bürgergarten (Beginn 07:45 Uhr) und zur Dr.-Belian-Grundschule Eilenburg (Beginn 07:40 Uhr). Die Rückfahrten erfolgen flexibel nach den gestaffelten Endzeiten der beiden Schulen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Taucha und Jesewitz als Kombinationsfahrt gemeinsam zu drei Einrichtungen in Eilenburg: der Dr.-Belian-Grundschule (Beginn 07:40 Uhr), der Karl-Neumann-Schule (Beginn 07:30 Uhr) und der Schule am Bürgergarten (Beginn 07:45 Uhr). Die Rückfahrten am Nachmittag erfolgen flexibel nach den gestaffelten Schulschlusszeiten der jeweiligen Einrichtungen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Laußig (Pressel) und Dommitzsch zur Karl-Neumann-Schule Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen. Zum Einsatz muss zwingend ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe kommen (sitzende Beförderung im Rollstuhl). Für die Hin- und Rückfahrt ist eine Begleitperson erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) komplett aus Taucha zur Karl-Neumann-Schule Eilenburg (Dr.-Belian-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:15 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. um 13:45 Uhr (Freitag). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug. Gegenstand ist die Personenbeförderung im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für d

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Land

Deutschland

Frist

05.11.2026

Veröffentlicht

06.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 691216-2026

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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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