Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)
TED (EU)
Grün und Gruga
Deutschland
22.11.2026
Beschreibung
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2028. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es müssen beide Teillose angeboten werden. Aufgrund des Umfangs und der hohen Priorität der auszuführenden Baumkontrollen sind die Leistungen in Teillos 1 und Teillos 2 zeitgleich aufzunehmen und parallel zu bearbeiten. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und die vorgegebenen Ausführungszeitrahmen eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die personelle Besetzung ist so zu organisieren, dass eine parallele Bearbeitung der beiden Lose gewährleistet ist. Die erforderlichen personellen Kapazitäten sind während der vereinbarten Ausführungszeiträume entsprechend vorzuhalten. Eine ausschließliche oder überwiegende Bearbeitung eines Teilloses vor Beginn der Bearbeitung des jeweils anderen Teilloses ist nicht vorgesehen. Die Kronenpflege dient der Beseitigung von Mängeln, die im Rahmen von Baumkontrollen an städtischen Bäumen im Straßenbereich (Teillos 1) und in Grünanlagen bzw. auf Kinderspielplätzen (Teillos 2) festgestellt wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Akutaufträge der Priorität 2, die baumverträglich innerhalb von 2 Wochen auszuführen sind. Im Rahmen der Maßnahme ist am gesamten Baum eine Kronenpflege gemäß Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2017) durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Teilweise sind hierbei zusätzlich Akutmaßnahmen zur Gefahrenbeseitigung erforderlich, wie beispielsweise Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Es wird davon ausgegangen, dass im Teillos 1 die Arbeiten mittels LKW-Arbeitsbühnen ausgeführt werden können. Der überwiegende Teil der Arbeiten des Teilloses 2 kann ebenfalls mittels LKW-Arbeitsbühne ausgeführt werden. Die übrigen Arbeiten betreffen Bäume an Standorten, an denen der Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) erforderlich ist. Ergänzend können in Ausnahmefällen einfache Sicherungs- und Pflegearbeiten im unteren Kronen- bzw. Stammfußbereich manuell vom Boden aus durchgeführt werden ("Kronenpflege manuell"). Diese Arbeiten erfolgen ohne Einsatz von Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik. Sie sind ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auszuführen und werden in den Arbeitslisten gesondert gekennzeichnet. Es wird geschätzt, dass ca. 75 % der Leistungen mittels LKW-Arbeitsbühne, ca. 15 % mittels Seilklettertechnik (SKT) und ca. 10 % als manuelle Bodenarbeiten ausgeführt werden. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulation und können im Rahmen der tatsächlichen Auftragsabwicklung abweichen. Die Auftragslage erstreckt sich über den Stadtbezirk IV in Essen, und es ist im Vorfeld nicht bekannt, wann und wo welche Bäume bearbeitet werden müssen. Sobald der städtischen Bauleitung bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter eine geprüfte Auftragslage vorliegt, wird diese dem Auftragnehmer durch die Bauleitung sowohl über die proMDE-Dienstleister-App als auch per E-Mail in digitaler Form (Excel- bzw. PDF-Liste) mit allen erforderlichen Informationen übermittelt. Dem Auftragnehmer werden neben den Informationen zum Baum via App auch eine exakte Standortinformation im digitalen Format (z.B. Shapefile, KML-Datei, etc.) zur Verfügung gestellt. Die Aufträge können sowohl für Einzelbäume als auch in Form von Paketvergaben für mehrere Bäume an den Auftragnehmer übermittelt werden. Nach Übergabe der Aufträge sind die Arbeiten in der Regel unverzüglich aufzunehmen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bearbeitungsfrist für Akutaufträge der Priorität 2 (14 Kalendertage) in die Arbeitsplanung einzubeziehen. Für Aufträge, bei denen Arbeit im öffentlichen Straßenraum bzw. mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr einschließlich Fußgänger, Radfahrer, etc. erforderlich ist, ist die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die jeweilige Straße unverzüglich zu veranlassen. Allgemeine Hinweise Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2028. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es müssen beide Teillose angeboten werden. Aufgrund des Umfangs und der hohen Priorität der auszuführenden Baumkontrollen sind die Leistungen in Teillos 1 und Teillos 2 zeitgleich aufzunehmen und parallel zu bearbeiten. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und die vorgegebenen Ausführungszeitrahmen eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die personelle Besetzung ist so zu organisieren, dass eine parallele Bearbeitung der beiden Lose gewährleistet ist. Die erforderlichen personellen Kapazitäten sind während der vereinbarten Ausführungszeiträume entsprechend vorzuhalten. Eine ausschließliche oder überwiegende Bearbeitung eines Teilloses vor Beginn der Bearbeitung des jeweils anderen Teilloses ist nicht vorgesehen. Die Kronenpflege dient der Beseitigung von Mängeln, die im Rahmen von Baumkontrollen an städtischen Bäumen im Straßenbereich (Teillos 1) und in Grünanlagen bzw. auf Kinderspielplätzen (Teillos 2) festgestellt wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Akutaufträge der Priorität 2, die baumverträglich innerhalb von 2 Wochen auszuführen sind. Im Rahmen der Maßnahme ist am gesamten Baum eine Kronenpflege gemäß Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2017) durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Teilweise sind hierbei zusätzlich Akutmaßnahmen zur Gefahrenbeseitigung erforderlich, wie beispielsweise Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Es wird davon ausgegangen, dass im Teillos 1 die Arbeiten mittels LKW-Arbeitsbühnen ausgeführt werden können. Der überwiegende Teil der Arbeiten des Teilloses 2 kann ebenfalls mittels LKW-Arbeitsbühne ausgeführt werden. Die übrigen Arbeiten betreffen Bäume an Standorten, an denen der Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) erforderlich ist. Ergänzend können in Ausnahmefällen einfache Sicherungs- und Pflegearbeiten im unteren Kronen- bzw. Stammfußbereich manuell vom Boden aus durchgeführt werden ("Kronenpflege manuell"). Diese Arbeiten erfolgen ohne Einsatz von Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik. Sie sind ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auszuführen und werden in den Arbeitslisten gesondert gekennzeichnet. Es wird geschätzt, dass ca. 75 % der Leistungen mittels LKW-Arbeitsbühne, ca. 15 % mittels Seilklettertechnik (SKT) und ca. 10 % als manuelle Bodenarbeiten ausgeführt werden. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulation und können im Rahmen der tatsächlichen Auftragsabwicklung abweichen. Die Auftragslage erstreckt sich über den Stadtbezirk IV in Essen, und es ist im Vorfeld nicht bekannt, wann und wo welche Bäume bearbeitet werden müssen. Sobald der städtischen Bauleitung bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter eine geprüfte Auftragslage vorliegt, wird diese dem Auftragnehmer durch die Bauleitung sowohl über die proMDE-Dienstleister-App als auch per E-Mail in digitaler Form (Excel- bzw. PDF-Liste) mit allen erforderlichen Informationen übermittelt. Dem Auftragnehmer werden neben den Informationen zum Baum via App auch eine exakte Standortinformation im digitalen Format (z.B. Shapefile, KML-Datei, etc.) zur Verfügung gestellt. Die Aufträge können sowohl für Einzelbäume als auch in Form von Paketvergaben für mehrere Bäume an den Auftragnehmer übermittelt werden. Nach Übergabe der Aufträge sind die Arbeiten in der Regel unverzüglich aufzunehmen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bearbeitungsfrist für Akutaufträge der Priorität 2 (14 Kalendertage) in die Arbeitsplanung einzubeziehen. Für Aufträge, bei denen Arbeit im öffentlichen Straßenraum bzw. mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr einschließlich Fußgänger, Radfahrer, etc. erforderlich ist, ist die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die jeweilige Straße unverzüglich zu veranlassen. Allgemeine Hinweise Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · Agricultural, forestry and horticultural services77211500
Frist
22.11.2026
Veröffentlicht
21.10.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
TED (EU) · 733475-2026
So bieten Sie
Verfahren
Offenes Verfahren - jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben
Angebot einreichen unter
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDYH0UMKX3
Sprache der Einreichung
DEU
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Vergabeunterlagen
Frei zugänglich
Vertragsbedingungen
Auftragsart
Dienstleistungen
Erfüllungsort
DEA13
Ihr Angebot muss gültig bleiben bis
60 Tage
Rahmenvereinbarung
Ja, ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Nebenangebote
Nicht zugelassen
EU-gefördert
Nein
Auftraggeber kontaktieren
vergabe@gge.essen.de
Telefon
+49 2018867070
Anschrift
Lührmannstraße 82, 45131, Essen
Website
http://www.essen.de
Ansprechpartner
FB 67 - Vergabestelle
Kann Ihr Unternehmen darauf bieten?
Website einfügen. Wir lesen, was das Unternehmen macht, und bewerten es gegen diese Ausschreibung. Kein Konto.
Offene Ausschreibungen wie diese
Sortiert danach, worum es in den Bekanntmachungen geht, nicht nach passenden Wörtern im Titel.
Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSP
DeutschlandGrün und Gruga
Schließt: 18.11.2026
GV ST 26047 Rahmenvertrag zur Baumpflege der Straßenbäume im Stadtgebiet Grevenbroich
DeutschlandStadtbetriebe Grevenbroich AÖR
Schließt: 04.11.2026
Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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