Stadtgebiet Essen - Erstaufforstungen

Grün und Gruga

Deutschland

29.10.2026

Beschreibung

Die Stadt Essen plant die Erstaufforstung von vier Flächen im Essener Stadtgebiet. Fläche 1: Bezirk 3, Stadtteil Haarzopf, Am Ruhmbach, Anfahrt: Fängershof zwischen 69 und 71 a, 2,65 ha Fläche 2: Bezirk 4, Stadtteil Schönebeck, Kaldenhoverbaum, Anfahrt: Kaldenhoverbaum 31, 2,53 ha Fläche 3: Bezirk 8, Stadtteil Heisingen, Freiherr-vom-Stein-Straße, Anfahrt: Freiherr-vom-Stein-Straße 647, 0,25 ha Fläche 4: Bezirk 8, Stadtteil Kupferdreh, Weubelshof, Anfahrt: Weubelshof 44, 0,37 ha Das Leistungsverzeichnis ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in 4 Abschnitte aufgeteilt. Jeder Abschnitt ist aus haushalterischen Günden unterteilt in Pflanzarbeiten und Fertigstellungs-/Entwicklungspflege, d.h. es werden entsprechend zwei Aufträge erstellt (1. Teilauftrag Pflanzung und 2. Teilauftrag Pflege). Das komplette Leistungsverzeichnis muss vollständig angeboten werden. Es erfolgt eine Vergabe an nur einen Bieter. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Außerdem ist je eingesetzter Kolonne ein deutschsprachiger Mitarbeiter seitens des AN zu stellen, um die Belange der Arbeitssicherheit gewährleisten zu können. Forstgehölze Die Fläche ist mit zertifizierten Forstgehölzen aus zugelassenen Saatgutbeständen gem. Forstvermehrungsgutgesetz vom 22.05.2022 in den im Leistungstext angegebenen Qualitäten aufzuforsten. Die Aufforstung muss mit Forstpflanzen aus anerkanntem, gebietsangepasstem Saatgut gemäß Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) erfolgen und die Pflanzen müssen über ein Herkunftszertifikat verfügen. Bei Bäumen, die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, ist möglichst das Herkunftsgebiet "Westdeutsches Bergland" bzw. "Westfälische Bucht" zu verwenden. Gemäß des Landesbetriebs Wald und Holz NRW wird auf die Erweiterung der Liste der Ersatzherkünfte verwiesen (siehe Leistungstext). Für die Aufforstungsflächen gelten unterschiedliche Pflanzraster gemäß den Ausführungsplänen. Die Pflanzraster sind wie folgt festgelegt: Pflanzraster 2,0 × 1,0 m (gemäß Plan) Fläche 1 - Am Ruhmbach Fläche 2 - Kaldenhoverbaum Kreisförmiges Pflanzraster (gemäß Plan) Fläche 3 - Freiherr-vom-Stein-Straße Pflanzraster 2,0 × 2,0 m (gemäß Plan) Fläche 4 - Weubelshof Ausführungszeitraum Die Aufforstung ist im Ausführungszeitraum von November 2026 bis März 2027 durchzuführen. Der Ausführungsbeginn der Pflanzarbeiten hat im November 2026 zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Pflanzenbestellung und -lieferung so zu koordinieren, dass eine fristgerechte Ausführung gewährleistet ist. Pflegemaßnahmen Nach der Pflanzung wird ein Jahr Fertigstellungspflege und zwei Jahre Entwicklungspflege vereinbart. Für die entsprechend gekennzeichneten Pflanzflächen ist zusätzlich ein Wildschutzzaun zu liefern und fachgerecht aufzustellen. Erforderliche Durchgänge sind herzustellen und für die Dauer der Entwicklungspflege funktionsfähig vorzuhalten. Nach Abschluss der Entwicklungspflege ist der Wildschutzzaun einschließlich aller Nebenleistungen vollständig zurückzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Maschineneinsatz Generell dürfen Maschinen nur mit Bioöl betrieben und eingesetzt werden. Der Nachweis ist dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Der Wald der Stadt Essen besitzt das FSC-Siegel. Die Auflagen und Bestimmungen nach FSC-Standard 3.0 sind zwingend zu beachten. Lagerflächen Lagerflächen sind mit der Bauleitung wenn nicht bereits vorgegeben abzusprechen und selbstständig zu sichern. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Auftraggeber

Grün und Gruga

Land

Deutschland

Regionen (NUTS)

Essen

Kategorie

Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · Agricultural, forestry and horticultural services · Construction work77231600, 45112700

Frist

29.10.2026

Veröffentlicht

30.09.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 676510-2026

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Verfahren

Offenes Verfahren - jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben

Angebot einreichen unter

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDY655P9ZV

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Frei zugänglich

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Erfüllungsort

DEA13

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Ihr Angebot muss gültig bleiben bis

60 Tage

Rahmenvereinbarung

Nein

Dynamisches Beschaffungssystem

Nein

Nebenangebote

Nicht zugelassen

EU-gefördert

Nein

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E-Mail

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Telefon

+49 2018867070

Anschrift

Lührmannstraße 82, 45131, Essen

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