Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer studentischen Wohnanlage Nähe Landshuter Straße auf dem Gelände der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne in Regensburg
TED (EU)
Studierendenwerk Niederbayern / Oberpfalz
Deutschland
19 Mio. €
08.12.2026
Beschreibung
Das Studierendenwerk Niederbayern / Oberpfalz, Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Regensburg, beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2359/35, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Regensburg, Gemarkung Regensburg, eine studentische Wohnanlage zu errichten. Die studentische Wohnanlage soll mindestens 170 und maximal 180 Einzel-Vollapartments sowie die baurechtlich erforderliche Anzahl an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder aufweisen. Das in der Gemarkung Regensburg, Flurstück 2359/35 in der Planstraße X, 93053 Regensburg im Inneren Südosten der Stadt Regensburg gelegen Grundstück hat eine Fläche von 3.873 m². Die Zufahrt und Andienung erfolgt ausschließlich über die Planstraße, im Norden-Osten des Grundstücks. Der süd-östliche und süd-westliche Teil des Grundstücks grenzt an bereits bebaute Nachbargrundstücke. Im Süd-Westen grenzt eine städtische Grünfläche an. Die Fläche innerhalb der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne ist Eigentum der Stadt Regensburg und wird dem Studierendenwerk Niederbayern Oberpfalz mittels Erbpachtvertrag zur Bebauung überlassen. Der Auftraggeber hat ein Architekturbüro mit der Erstellung einer Vorentwurfsplanung beauftragt. Die mit der Bewilligungsstelle abgestimmte Vorentwurfsplanung wird den Vergabeunterlagen als Planungsgrundlage beigefügt (Anlage 811_001 bis 811_003). Die Bieter können diese im Rahmen der Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) auf ihr jeweiliges Angebot anpassen. Die Durchführung eines Planungswettbewerbs ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat auf dieser Grundlage sämtliche zur vertragsgemäßen Planung und schlüsselfertigen Errichtung der Wohnanlage noch erforderlichen Planungsleistungen selbst oder durch von ihm beauftragte Unterauftragnehmer zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die erforderlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, der Objektplanung Freianlagen, der Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung und der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Dies umfasst auch die aufgrund seiner angebotenen Lösung erforderliche Anpassung und Ergänzung der bereitgestellten Planungsgrundlage. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Personenaufzug schlüsselfertig zu errichten und zu warten. Der konkrete Leistungsumfang und die Anforderungen an die Planung ergeben sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) und dem Totalunternehmervertrag (Anlage 907). Die förderrechtlichen Anforderungen gemäß den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende - StudR 2023 - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 4. August 2023, AZ 31-4741-2-12 (Anlage 807), beziehungsweise in der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Fassung, sind zwingend zu beachten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. So wie für alle Gebäude im Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplans (Anlage 811 und Anlage 812) ist die "Teilnahme" der zu errichtenden studentischen Wohnanlage am Energiekonzept des Innovationsquartiers (Anlage 817) verpflichtend. Sich daraus ergebende Anforderungen an Planungs- und Konstruktionsmethoden sind daher zwingend umzusetzen. Das Innovationsquartier wird als energetisch optimiertes Viertel entwickelt. Die Gebäude sind in der Gebäudeeffizienz-Klasse "KfW Effizienzhaus 40 Standard" oder effizienter zu errichten. Dabei wird gleichzeitig Wert auf nachhaltige Baumaterialien, innovative Haustechnik, ökologische Energieerzeugung (bspw. Solarenergie, Geothermie, Wärmerückgewinnung) und eine schnelle Bauzeit gelegt. Die Energieversorgung der gesamten Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne wird weitestgehend klimaneutral erfolgen. Auf die Nutzung fossiler Energieträger wird möglichst verzichtet. Eine kampfmitteltechnische Stellungnahme zum gesamten Quartier liegt vor (Anlage 810_005), ebenso ein Kampfmittelkataster (Anlage 810_006). Die baubegleitende, örtliche Kampfmittelüberwachung während der Erdarbeiten ist Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens im September 2029 erfolgen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Für nähere Informationen wird verwiesen auf den Totalunternehmervertrag im Entwurf (Anlage 907). Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802); - Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende (Anlage 807); - Projektspezifische Unterlagen (Anlage 810); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907). Hinweis: Die in Anlage 810 aufgeführten projektspezifischen Unterlagen befinden sich in dem Projektraum der E-Vergabeplattform in dem Ordner "Leistungsbeschreibungen". Die übrigen Vergabeunterlagen befinden sich in dem Ordner "Sonstiges".
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Studierendenwerk Niederbayern / Oberpfalz
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Bauarbeiten · Construction work · Architectural, engineering and inspection services45000000, 45214700, 71320000
Auftragswert
19 Mio. €
Frist
08.12.2026
Veröffentlicht
06.11.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
TED (EU) · 772589-2026
So bieten Sie
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Angebot einreichen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM39Z
Sprache der Einreichung
DEU
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Vergabeunterlagen
Frei zugänglich
Zuschlagskriterien
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams, 2. Ausführungskonzept - Termingerechte Bauleistung, 3. Technisches Ausführungskonzept, 4. Handskizze, Gesamtangebotspreis (brutto)
Wie der Zuschlag entschieden wird
Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten für den Neubau eines Bauwerks. Der Bieter hat für das einzusetzende Projektteam je Person mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für den Neubau eines Bauwerks mit dem Angebot einzureichen, welches die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Der Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT), als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT) geleitet haben. d) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters, an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) sind jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Bauleistungen für einen Neubau umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das persönliche Referenzprojekt muss die schlüsselfertige Errichtung (Neubau) eines überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäudes, beispielsweise eines studentischen Wohnheims, Mehrfamilienhauses, Apartmenthauses oder Boardinghauses, mit mindestens 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten umfasst haben; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist; (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt); die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (in m²) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens 4.000 m²; - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung; - das persönliche Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) umfasste mindestens 500.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 400 zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sowie mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters) bzw. des einzusetzenden Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT)); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Rolle des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) in dem persönlichen Referenzprojekt (Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT), Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT)); - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter bzw. Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT)) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat das persönliche Referenzprojekt so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht (hier: schlüsselfertige Errichtung (Neubau) eines überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäudes, beispielsweise eines studentischen Wohnheims, Mehrfamilienhauses, Apartmenthauses oder Boardinghauses, mit mindestens 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten); - Name des Unternehmens, welches die Bauleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter bzw. der Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) als Verantwortlicher oder als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT)) geleitet hat, ausgeführt hat; - Angaben zu den übrigen angegebenen (Mindest-)Anforderungen entsprechend der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Fortsetzung folgt***., Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 8.000 m² = 5 Punkte; = 4.000 m² = 0 Punkte; < 4.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 4.000 m² und 8.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 6.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.1) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: >= 12.000.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 6.000.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 6.000.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 6.000.000,- EUR (netto) und 12.000.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 9.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Kostengruppe 400 - für den fachlich Verantwortlichen technische Anlagen HLS / ELT: (2.2) Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT): >= 1.500.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 500.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 500.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) zwischen 500.000,- EUR (netto) und 1.500.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) von 1.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte (3.) Anzahl der realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten des persönlichen Referenzprojekts: >= 160 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = 5 Punkte; = 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = 0 Punkte; < 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Anzahl der in dem persönlichen Referenzprojekt realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten zwischen 40 und 160 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten in Höhe von 100 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten erhält der Bieter 2,50 Punkte. Mindestanforderung: Der Bieter muss mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einreichen, mit welchem er mindestens 5,00 Punkte insgesamt erzielt. Erreicht ein persönliches Referenzprojekt diese Mindestpunktzahl nicht, wird es bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Kann für die betreffende Person kein persönliches Referenzprojekt nachgewiesen werden, das mindestens 5,00 Punkte erzielt, ist die Mindestanforderung nicht erfüllt. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.1) bzw. Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) (2.2) und Anzahl der realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten (3.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 15,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 5,00) erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 45 Punkte erzielen; das heißt 135 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/27. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***., Beginn der Fortsetzung (Teil 2)****: WICHTIGER HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGE: Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche in dieser Anlage vorgesehenen Auswahlfelder vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Insbesondere ist bei allen mit "ja" oder "nein" zu beantwortenden Erklärungen das jeweils zutreffende Auswahlkästchen anzukreuzen. Fehlende Ankreuzungen werden nicht nachgefordert. Wird bei einer Erklärung weder "Ja" noch "Nein" angekreuzt, gilt die betreffende Anforderung als nicht nachgewiesen. Dies hat folgende Konsequenzen: - Mindestanforderungen: Betrifft die fehlende Ankreuzung eine Mindestanforderung, gilt diese als nicht nachgewiesen. Dies kann zum Ausschluss des Angebots führen. - Bewertungsmerkmale: Betrifft die fehlende Ankreuzung ein bewertungsrelevantes Merkmal, werden hierfür keine Punkte vergeben. Der Bieter wird daher darauf hingewiesen, sämtliche Auswahlkästchen vor Einreichung des Angebots sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter sowie den benannten Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) zu erbringen. Der benannte Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter und der benannte Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT) angeboten worden wäre. Wahrheitsgemäße Angaben: Die Angaben zu den angebotenen Personen und ihren persönlichen Referenzprojekten sind wahrheitsgemäß zu machen. Auswahlkästchen dürfen nur angekreuzt werden, wenn das Referenzprojekt die jeweils bezeichneten projektbezogenen Anforderungen erfüllt und die angebotene Person die angegebenen Leistungen tatsächlich selbst erbracht hat. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe c GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gemäß § 126 Nr. 2 GWB bis zu drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabe-verfahren ausgeschlossen werden. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***., Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" (0 bis 5 Bewertungspunkte). In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sicherzustellen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst, - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher soll der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftraggeber mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sichergestellt wird. Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept: - Das Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Bieter hat das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept_Termingerechte Bauleistung. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts "Termingerechte Bauleistung" zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden., Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes technisches Ausführungskonzept. In dem technischen Ausführungskonzept hat der Bieter auf der Grundlage der bereitgestellten Vorentwurfsplanung (Anlage 811_01 bis Anlage 811_03) anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird. (0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an das technische Ausführungskonzept: - Das technische Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Der Bieter hat das technische Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das technische Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das technische Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 603_Technisches Ausführungskonzept Sollte das technische Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines technisches Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem technischen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das technische Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden., Bewertet wird eine von dem Bieter einzureichende Handskizze nebst textlicher Erläuterungen. Die Handskizze darf nicht das Niveau einer Grundleistung im Sinne der HOAI erreichen, sondern dient der anschaulichen Darstellung konzeptioneller Überlegungen des Bieters. Der Bieter hat darzustellen, mit welchen gestalterischen und funktionalen Ansätzen er im Falle der Auftragserteilung vorgehen wird, damit sich das Gebäude in die nähere Umgebung bestmöglich einfügt und architektonisch mit Blick auf die Gebäudeform und die Fassade eine möglichst hohe ästhetische Anmutung bietet. Formale Anforderungen an die Handskizze: - Die Handskizze darf einen textlichen und grafischen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte die Handskizze fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Die Handskizze als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Die Handskizze ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll die Handskizze wie folgt bezeichnen: Anlage 604_Handskizze Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seiner Handskizze zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in der Handskizze enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die Handskizze wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden., Wertungsrelevanter Preis (P) = Gesamtangebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt". Der Bieter hat alle grau markierten Felder in der Anlage 803 "Preisblatt" auszufüllen. Der Bieter hat die Anlage 803 "Preisblatt" als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das die Anlage 803 "Preisblatt" fehlen oder nicht die geforderten Preise enthalten, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Vertragsbedingungen
Auftragsart
Bauleistungen
Erfüllungsort
DE232
Rahmenvereinbarung
Nein
Dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Nebenangebote
Nicht zugelassen
EU-gefördert
Nein
Rechtsgrundlage
32014L0024
Auftraggeber kontaktieren
ls-r@stwno.de
Telefon
+49 941 20497-170
Anschrift
Albertus-Magnus-Straße 4, 93053, Regensburg
Website
https://stwno.de/de/
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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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