Treuhänder zur Entwicklung des WG Rosenhof

Rheingau-Taunus-Kreis

Deutschland

02.12.2026

Beschreibung

Die Gemeinde Walluf plant die Entwicklung des Wohngebiets "Rosenhof" (im Folgenden "Rosenhof"). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Walluf hat in der Sitzung am 31.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den erforderlichen Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 BauGB) gefasst. Mit Beschluss vom 25.06.2026 wurde für dieses Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. Seither ruht des Bebauungsplanverfahren. Es ist beabsichtigt aufgrund der sich zwischenzeitlich ergebenden Änderungen des Plangebiets einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Vorbereitung dieses Verfahrensabschnittes wird bereits Gegenstand der Leistung sein. Folgende Fachgutachten bzw. Unterlagen liegen vor: - Geotechnischer Bericht Rosenhof - Rosenhof Studie Energielenker - Verkehrsmengenkarte 2021 - Auszug aus der Wettbewerbsanalyse (Energie) Für die Projektsteuerung, Bodenordnung (d.h. insbesondere Umlegung und Veräußerung etc.; die Grundstücke des Entwicklungsgebiets sind bereits akquiriert), Erschließung, Bereitstellung ggf. notwendiger Finanzmittel und die Vermarktung der kommunalen Grundstücke nach den gemeindlichen Vorgaben sucht die Gemeinde einen geeigneten Treuhänder. Der Treuhänder soll nach den Anforderungen der Gemeinde ein Verfahren zur Erschließung in Bauabschnitten konzipieren und die Gemeinde bei diesem umfänglich unterstützen. Er wird die notwendigen Erschließungsplanungen (insbesondere Straßen- sowie Ver- und Entsorgungsplanung) und -maßnahmen nebst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der Vergabe, Koordinierung und Kontrolle der erforderlichen Fachplanungsleistungen für die Gemeinde vorbereiten und die Gemeinde beratend bei der Durchführung begleiten sowie die Vermarktung der im Umlegungsverfahren erzeugten Flächen z. B. durch eine Konzeptvergabe betreiben; sämtliche Leistungen sind mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren zu koordinieren. Alle Ausgaben und Einnahmen aus bzw. für diese Maßnahmen sind über ein Treuhandkonto abzuwickeln; die Vergütung des Treuhänders generiert sich aus den Einnahmen aus der Vermarktung. Ziel der Leistung ist es, dass die Verhandlungen zur Bodenordnung und der Entwurf der Erschließungsplanung vor bzw. zeitnah zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans abgeschlossen sind, damit möglichst keine Nachbesserungen am bereits beschlossenen Bebauungsplan mehr erfolgen müssen.

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Auftraggeber

Rheingau-Taunus-Kreis

Land

Deutschland

Regionen (NUTS)

Rheingau-Taunus-Kreis

Kategorie

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · Architectural, engineering and inspection services71541000, 71000000

Frist

02.12.2026

Veröffentlicht

03.11.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 762889-2026

So bieten Sie

Verfahren

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebot einreichen unter

https://www.had.de

Sprache der Einreichung

DEU

Elektronische Einreichung

Zulässig

Vergabeunterlagen

Frei zugänglich

Zuschlagskriterien

Qualität, Projektalltag, Preis

Wie der Zuschlag entschieden wird

Umsetzungskonzept, Aufgabe aus dem Projektalltag, Preis

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Erfüllungsort

DE71D

Rahmenvereinbarung

Nein

Dynamisches Beschaffungssystem

Nein

Nebenangebote

Nicht zugelassen

EU-gefördert

Nein

Rechtsgrundlage

32014L0024

Auftraggeber kontaktieren

E-Mail

zvs@rheingau-taunus.de

Telefon

06124-510117

Anschrift

Heimbacher Straße 7, 65307, Bad Schwalbach

Website

https://www.rheingau-taunus.de

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