Vergabe von Nachunternehmeraufträgen durch die VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH - Verkehrsleistungen im ÖPNV in vier Losen im Landkreis Elbe-Elster

VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH

Deutschland

06.11.2026

Beschreibung

Gegenstand des Loses 1 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen sowie die dort vorgesehenen Leistungen des Linienbedarfsverkehrs. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Gegenstand des Loses 2 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Gegenstand des Loses 3 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen sowie die dort vorgesehenen Leistungen des Linienbedarfsverkehrs. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Gegenstand des Loses 4 ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH. Das Los umfasst die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen (Anlage C des Nachunternehmervertrages), näher bezeichneten Linienverkehrsleistungen. Art und Umfang der Leistungen sowie die zu bedienenden Linien, Fahrplanleistungen und weiteren betrieblichen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Land

Deutschland

Regionen (NUTS)

Elbe-Elster

Frist

06.11.2026

Veröffentlicht

05.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 688738-2026

So bieten Sie

Verfahren

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebot einreichen unter

https://connect.vcdb.de/index.php/s/x2iELNiToEd82mT

Sprache der Einreichung

DEU

Elektronische Einreichung

Zulässig

Vergabeunterlagen

Frei zugänglich

Wie der Zuschlag entschieden wird

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich ist der nach den Vorgaben des Formblatts P 1 – Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt – für das Los ermittelte Angebotspreis. Dieser berücksichtigt bei Los 1 sowohl die angebotenen Preise für die Leistungen des Linienverkehrs als auch die angebotenen Preise für den Linienbedarfsverkehr unter Zugrundelegung der im Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt vorgegebenen Leistungsmengen und kalkulatorischen Abrufquoten. Soweit ein zulässiges alternatives Umsetzungskonzept für den Linienbedarfsverkehr mit gesondertem Preis angeboten wird, werden das reguläre Angebot und das alternative Umsetzungskonzept als eigenständige Preisalternativen gewertet; maßgeblich ist der jeweils niedrigste zuschlagsfähige Preis. Die Einzelheiten der Preisermittlung ergeben sich aus dem Formblatt P 1. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt unter Beachtung der losübergreifenden Zuschlagslimitierung. Angebote können für eines, mehrere oder sämtliche vier Lose abgegeben werden; grundsätzlich kann ein Bieter den Zuschlag für höchstens drei Lose erhalten. Hat ein Bieter bei mehr als drei Losen jeweils das preislich günstigste zuschlagsfähige Angebot abgegeben, wird diejenige zulässige Zuschlagskombination ermittelt, die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Wertungspreise sämtlicher vier Lose zum niedrigsten Gesamtpreis für den Auftraggeber führt. Dabei wird für das verbleibende Los das jeweils nächstgünstigste zuschlagsfähige Angebot eines anderen Bieters berücksichtigt. Bei mehreren Zuschlagskombinationen mit demselben niedrigsten Gesamtpreis entscheidet das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Losverfahren. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage A des Nachunternehmervertrages). Abweichend von der Begrenzung auf drei Lose kann einem Bieter auch für das vierte Los der Zuschlag erteilt werden, wenn für dieses Los kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters vorliegt., Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich ist der nach den Vorgaben des Formblatts P 1 – Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt – für Los 2 ermittelte Angebotspreis für die Leistungen des Linienverkehrs. Die Einzelheiten der Preisermittlung ergeben sich aus dem Formblatt P 1. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt unter Beachtung der losübergreifenden Zuschlagslimitierung. Angebote können für eines, mehrere oder sämtliche vier Lose abgegeben werden; grundsätzlich kann ein Bieter den Zuschlag für höchstens drei Lose erhalten. Hat ein Bieter bei mehr als drei Losen jeweils das preislich günstigste zuschlagsfähige Angebot abgegeben, wird diejenige zulässige Zuschlagskombination ermittelt, die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Wertungspreise sämtlicher vier Lose zum niedrigsten Gesamtpreis für den Auftraggeber führt. Für das verbleibende Los wird dabei das jeweils nächstgünstigste zuschlagsfähige Angebot eines anderen Bieters berücksichtigt. Bei mehreren Zuschlagskombinationen mit demselben niedrigsten Gesamtpreis entscheidet das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Losverfahren. Abweichend von der Begrenzung auf drei Lose kann auch für das vierte Los der Zuschlag erteilt werden, wenn hierfür kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters vorliegt., Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich ist der nach den Vorgaben des Formblatts P 1 – Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt – für das Los ermittelte Angebotspreis. Dieser berücksichtigt bei Los 3 sowohl die angebotenen Preise für die Leistungen des Linienverkehrs als auch die angebotenen Preise für den Linienbedarfsverkehr unter Zugrundelegung der im Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt vorgegebenen Leistungsmengen und kalkulatorischen Abrufquoten. Soweit ein zulässiges alternatives Umsetzungskonzept für den Linienbedarfsverkehr mit gesondertem Preis angeboten wird, werden das reguläre Angebot und das alternative Umsetzungskonzept als eigenständige Preisalternativen gewertet; maßgeblich ist der jeweils niedrigste zuschlagsfähige Preis. Die Einzelheiten der Preisermittlung ergeben sich aus dem Formblatt P 1. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt unter Beachtung der losübergreifenden Zuschlagslimitierung. Angebote können für eines, mehrere oder sämtliche vier Lose abgegeben werden; grundsätzlich kann ein Bieter den Zuschlag für höchstens drei Lose erhalten. Hat ein Bieter bei mehr als drei Losen jeweils das preislich günstigste zuschlagsfähige Angebot abgegeben, wird diejenige zulässige Zuschlagskombination ermittelt, die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Wertungspreise sämtlicher vier Lose zum niedrigsten Gesamtpreis für den Auftraggeber führt. Dabei wird für das verbleibende Los das jeweils nächstgünstigste zuschlagsfähige Angebot eines anderen Bieters berücksichtigt. Bei mehreren Zuschlagskombinationen mit demselben niedrigsten Gesamtpreis entscheidet das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Losverfahren. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage A des Nachunternehmervertrages). Abweichend von der Begrenzung auf drei Lose kann einem Bieter auch für das vierte Los der Zuschlag erteilt werden, wenn für dieses Los kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters vorliegt., Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich ist der nach den Vorgaben des Formblatts P 1 – Preisermittlungs- und Kalkulationsblatt – für Los 4 ermittelte Angebotspreis für die Leistungen des Linienverkehrs. Die Einzelheiten der Preisermittlung ergeben sich aus dem Formblatt P 1. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt unter Beachtung der losübergreifenden Zuschlagslimitierung. Angebote können für eines, mehrere oder sämtliche vier Lose abgegeben werden; grundsätzlich kann ein Bieter den Zuschlag für höchstens drei Lose erhalten. Hat ein Bieter bei mehr als drei Losen jeweils das preislich günstigste zuschlagsfähige Angebot abgegeben, wird diejenige zulässige Zuschlagskombination ermittelt, die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Wertungspreise sämtlicher vier Lose zum niedrigsten Gesamtpreis für den Auftraggeber führt. Für das verbleibende Los wird dabei das jeweils nächstgünstigste zuschlagsfähige Angebot eines anderen Bieters berücksichtigt. Bei mehreren Zuschlagskombinationen mit demselben niedrigsten Gesamtpreis entscheidet das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Losverfahren. Abweichend von der Begrenzung auf drei Lose kann auch für das vierte Los der Zuschlag erteilt werden, wenn hierfür kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters vorliegt.

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Erfüllungsort

DE407

Rahmenvereinbarung

Nein

Dynamisches Beschaffungssystem

Nein

Nebenangebote

Zugelassen

EU-gefördert

Nein

Auftraggeber kontaktieren

E-Mail

info@vmee.de

Telefon

0049353165000

Anschrift

Nach dem Horst 43, 03238, Finsterwalde

Website

https://verkehrsmanagement-elbeelster.de

Ansprechpartner

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Offene Ausschreibungen wie diese

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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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