Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"

Landkreis Böblingen

Deutschland

25.11.2026

Beschreibung

Der öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB02 zum 30.06.2027 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2027 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: – Linie 634 Weissach - Flacht - Rutesheim - Leonberg – Linie 634A Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim (Schülerverkehr) – Linie N62 Leonberg - Gebersheim - Rutesheim - Perouse - Flacht - Weissach und zurück Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kann es zu Verschiebungen im S-Bahn- und/ oder Regionalverkehr kommen. Die Deutsche Bahn hat im Juni 2026 eine stufenweise Inbetriebnahme ab vrsl. Dezember 2031 angekündigt. Daher sind die vorgegebenen Busfahrpläne nach Umstellung der S-Bahn- und/oder Regionalverkehre durch den Auftragnehmer auf Kompatibilität mit den dann geltenden S-Bahn- und/ oder Regionalverkehrsfahrplänen zu überprüfen. Mögliche Anpassungen sind mit dem Aufgabenträger und ggf. dem VVS rechtzeitig abzustimmen und umzusetzen. Das Letztentscheidungsrecht hat der Aufgabenträger. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich bei dem beschriebenen Mechanismus um Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB handelt, welche im Falle einer, auch späteren, Inbetriebnahme von S 21 eine Auftragsänderung ohne Neuausschreibung ermöglichen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Näheres ist Ziff. 5.1. zu entnehmen.

Der Datensatz

Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.

Auftraggeber

Landkreis Böblingen

Land

Deutschland

Regionen (NUTS)

Böblingen

Frist

25.11.2026

Veröffentlicht

01.10.2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

TED (EU) · 678504-2026

So bieten Sie

Verfahren

Offenes Verfahren - jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben

Angebot einreichen unter

https://www.subreport.de/E57776649

Sprache der Einreichung

DEU

Elektronische Einreichung

Erforderlich

Vergabeunterlagen

Frei zugänglich

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium Preis, Zuschlagskriterium Qualität

Wie der Zuschlag entschieden wird

Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl., Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Angebote geöffnet

2026-11-26+01:00

Vertragsbedingungen

Auftragsart

Dienstleistungen

Erfüllungsort

DE112

Ihr Angebot muss gültig bleiben bis

50 Tage

Rahmenvereinbarung

Nein

Dynamisches Beschaffungssystem

Nein

Nebenangebote

Nicht zugelassen

EU-gefördert

Nein

Auftraggeber kontaktieren

E-Mail

vergaben-bus@lrabb.de

Telefon

+4970316631168

Anschrift

Parkstr. 16, 71034, Böblingen

Website

https://www.lrabb.de

Ansprechpartner

Stabstelle Nachhaltige Mobilität

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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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