Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt Stendal
TED (EU)
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Deutschland
17.12.2026
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts-, Bedarfs- und Sonderreinigungen inkl. der Arbeitsplätze - Los 1) und der Glas- und Fensterreinigung (Los 2) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in 39567 Hansestadt Stendal: 1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" mit - Zentrales Registergericht (Haus A), Scharnhorststraße 38, - Amtsgericht (Haus E), Scharnhorststraße 40, - Grundbuchamt (Haus F), Scharnhorststraße 40, - Arbeitsgericht (Haus G), Scharnhorststraße 42, - Staatsanwaltschaft (Haus H), Scharnhorststraße 44, - Zentrales Aktenlager (Haus J), Scharnhorststraße 40, - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Scharnhorststraße 40 2) Landgericht Stendal, Am Dom 19 3) Sozialer Dienst der Justiz , Mönchskirchhof 6 Reinigungsflächen: Los 1: Gebäudeinnenreinigung 1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" - Zentrales Registergericht (Haus A), Grundfläche: 886,38 m², Jahresreinigungsfläche: 47.879,51 m² - Amtsgericht (Haus E), Grundfläche: 2.950,74 m², Jahresreinigungsfläche: 191.832,36 m² - Grundbuchamt (Haus F), Grundfläche: 736,51 m², Jahresreinigungsfläche: 45.297,93 m² - Arbeitsgericht (Haus G), Grundfläche: 1.401,54 m², Jahresreinigungsfläche: 78.942,92 m² - Staatsanwaltschaft (Haus H), Grundfläche: 2.616,74 m², Jahresreinigungsfläche: 152.171,09 m² - Zentrales Aktenlager (Haus J), Grundfläche: 51,11 m², Jahresreinigungsfläche: 3.800,68 m² - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Grundfläche: 66,40 m², Jahresreinigungsfläche: 796,80 m² 2) Landgericht Stendal, Grundfläche: 3.355,81 m², Jahresreinigungsfläche: 198.867,80 m² 3) Sozialer Dienst der Justiz, Grundfläche: 409,50 m², Jahresreinigungsfläche: 22.714,79 m² Gesamtreinigungsgrundfläche: 12.480,73 m², Gesamtjahresreinigungsfläche: 742.303,88 m² Die vorgenannten Flächen beziehen sich auf die tatsächlich im Zeitpunkt der Veröffentlichung turnusmäßig zu reinigenden Fußböden. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers jedoch nicht. Darüber hinaus sind im Rahmen der Innenglasreinigung (ohne Glasreinigungstechnik, Lohngruppe 1) Glaselemente in Türen, Schaukästen, Saalanzeigen, etc. mit einer Grundfläche von 306,61 m² und einer Jahresreinigungsfläche von 4.393,32 m² zu reinigen. Weiterhin sind insgesamt 6.053,47 m² Nebenräume (Archiv-, Lager-, Technikräume etc.) im Bedarfsfall auf Abruf zu reinigen. Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen: - Grundreinigung und Beschichtung von PVC-/Linoleumbelägen - Grundreinigung textiler Bodenbeläge - Grundreinigung und Versiegelung von Parkettbelägen - Reinigung von Decken- und Wandleuchten Los 2: Glas- und Fensterreinigung (1x jährliche Reinigung, Angaben einseitig vermessen) 1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" - Zentrales Registergericht (Haus A), Grundfläche: 257,26 m², - Amtsgericht (Haus E), Grundfläche: 873,35 m², - Grundbuchamt (Haus F), Grundfläche: 238,40 m², - Arbeitsgericht (Haus G), Grundfläche: 387,94 m², - Staatsanwaltschaft (Haus H), Grundfläche: 783,45 m², - Zentrales Aktenlager (Haus J), Grundfläche: 75,72 m², - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Grundfläche: 63,82 m² 2) Landgericht Stendal, Grundfläche: 948,12 m² 3) Sozialer Dienst der Justiz, Grundfläche: 100,05 m² Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
Der Datensatz
Wie veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext bleibt beim Herausgeber.
Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Land
Deutschland
Regionen (NUTS)
Kategorie
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste · Sewage, refuse, cleaning and environmental services90911200, 90911300
Frist
17.12.2026
Veröffentlicht
05.11.2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
TED (EU) · 768474-2026
So bieten Sie
Verfahren
Offenes Verfahren - jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben
Angebot einreichen unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=904436
Sprache der Einreichung
DEU
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Vergabeunterlagen
Frei zugänglich
Zuschlagskriterien
Angebotspreis (Gewichtung: 50 %), Jahresreinigungsstunden (Gewichtung: 10 %), Angaben zur Objektleitung (Gewichtung: 17,5 %), Konzepte (22,5 %), Angebotspreis (Gewichtung: 100 %)
Wie der Zuschlag entschieden wird
Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis, Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden"., Dieses Zuschlagskriterium wird mit insgesamt 100 Wertungspunkten bewertet und mit 17,5 % gewichtet. Das Zuschlagskriterium umfasst die nachfolgend aufgeführten drei Unterkriterien. Die für die einzelnen Unterkriterien ermittelten Wertungspunkte werden jeweils entsprechend ihrer festgelegten Gewichtung (Ziff. 8) in gewichtete Punktwerte umgerechnet. Die Summe dieser gewichteten Punktwerte ergibt den Gesamtpunktwert des Zuschlagskriteriums. Es können mithin maximal 17,5 gewichtete Punkte erreicht werden, die in die Gesamtwertung des Angebots einfließen. 1) Fachspezifische Qualifikation der Objektleitung (Gewichtung: 5 %) Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bieter im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ ausgewählten Qualifikation der vorgesehenen Objektleitung. Die Bewertung erfolgt nach folgender Punkteskala: - Meister der Gebäudereinigung, 100 Pkt. - Gebäudereinigergeselle, 75 Pkt. - Zertifizierte Objektleitung, 50 Pkt. - Quereinsteiger mit Aufsichtsfunktion, 25 Pkt. - Keine einschlägige Qualifikation, 0 Pkt. Fehlende Angaben werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Die erreichten Wertungspunkte werden mit der Gewichtung von 5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der gewichtete Punktwert dieses Unterkriteriums. 2) Berufserfahrung der Objektleitung (Gewichtung: 5 %) Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bieter im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ angegebenen einschlägigen Berufserfahrung. Die Bewertung erfolgt nach folgender Punkteskala: - Mehr als 5 Jahre, 100 Pkt. - 3 bis 5 Jahre, 75 Pkt. - 1 bis unter 3 Jahre, 50 Pkt. - Weniger als 1 Jahr, 25 Pkt. - Keine Angabe, 0 Pkt. Maßgeblich ist die Dauer der einschlägigen Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Die Berufserfahrung ist entsprechend den Anforderungen des Formblatts anzugeben und vor Auftragsbeginn nachzuweisen. Fehlende Angaben werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Die erreichten Wertungspunkte werden mit der Gewichtung von 5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der gewichtete Punktwert dieses Unterkriteriums. 3) Objektleiterstunden (Gewichtung: 7,5 %) Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Summe der für die einzelnen Reinigungsobjekte angebotenen monatlichen unproduktiven Anwesenheitsstunden der Objektleitung gemäß Anlage 6. Das Angebot mit der höchsten angebotenen monatlichen Stundenzahl erhält 100 Wertungspunkte. Die übrigen Angebote werden proportional zur höchsten angebotenen Stundenzahl bewertet. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Wertungspunkte = (angebotene monatliche Objektleiterstunden / höchste angebotene monatliche Objektleiterstunden) × 100 Die Berechnung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma unter kaufmännischer Rundung. Die erreichten Wertungspunkte werden mit der Gewichtung von 7,5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der gewichtete Punktwert dieses Unterkriteriums., Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale nach den Aufgabenstellungen im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ beschreiben. Das Zuschlagskriterium „Konzepte“ wird mit insgesamt 22,5 % gewichtet. Es setzt sich aus den folgenden Unterkriterien zusammen: - Kontrollen Objektleiter (Gewichtung: 15 %) - Personalausfall (Gewichtung: 5 %) - Mitarbeitermotivation (Gewichtung: 2,5 %) Das Unterkriterium „Kontrollen Objektleiter“ wird seinerseits anhand der folgenden Unterunterkriterien bewertet: - Kontrollmaßnahmen (Gewichtung: 10 %) - Berichterstattung (Gewichtung: 5 %) Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: - 100 Pkt: Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind detailliert, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt einen erheblichen Mehrwert für den Auftraggeber und eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. - 75 Pkt: Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils nachvollziehbar und schlüssig. Die Lösungsansätze bieten teilweise einen erkennbaren Mehrwert gegenüber einem durchschnittlichen Konzept. Das Konzept lässt insgesamt eine gute Leistungserbringung erwarten. - 50 Pkt: Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Lösungsansätze erscheinen grundsätzlich geeignet, weisen jedoch weder besondere Stärken noch erhebliche Schwächen auf. Der zu erwartende Nutzen entspricht einem durchschnittlichen Qualitätsniveau. - 25 Pkt: Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung bleibt in wesentlichen Punkten oberflächlich, wenig konkret oder nur eingeschränkt nachvollziehbar. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze erscheinen nur eingeschränkt geeignet. Insgesamt weist das Konzept deutliche qualitative Schwächen auf und bleibt hinter einem durchschnittlichen Qualitätsniveau zurück. - 0 Pkt: Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung ist überwiegend unkonkret, widersprüchlich oder nicht nachvollziehbar. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze lassen keinen oder nur einen sehr geringen Mehrwert für den Auftraggeber erkennen. Das Konzept erreicht insgesamt nur ein sehr niedriges Qualitätsniveau. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“. Wegen der Einzelheiten wird auf Ziff. 8 ff. des Dokuments "Vorbemerkungen" verwiesen., Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte
Vertragsbedingungen
Auftragsart
Dienstleistungen
Erfüllungsort
DEE0D
Ihr Angebot muss gültig bleiben bis
104 Tage
Rahmenvereinbarung
Nein
Dynamisches Beschaffungssystem
Nein
Nebenangebote
Nicht zugelassen
EU-gefördert
Nein
Maximale Verlängerungen
3
Rechtsgrundlage
32014L0024
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Die Bekanntmachungsdaten stammen aus offiziellen Quellen: Tenders Electronic Daily (TED), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission; oeffentlichevergabe.de und TenderNed, veröffentlicht unter CC0; BOAMP, veröffentlicht unter der Licence Ouverte 2.0; Find a Tender, veröffentlicht unter der Open Government Licence v3; sowie e-Zamówienia, die Plataforma de Contratación del Sector Público und die von der ANAC herausgegebene Piattaforma di Pubblicità a Valore Legale sowie Doffin und Hilma, veröffentlicht von den jeweiligen nationalen Behörden. Jede Bekanntmachung führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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