Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München

Polizeipräsidium München

Alemania

1 €

4 nov 2026

Descripción

Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.

El registro

Tal como se publicó. El texto del anuncio permanece con el editor.

País

Alemania

Categoría

Servicios de administración pública, defensa y servicios de seguridad social · Administration, defence and social security services75131000

Valor del contrato

1 €

Plazo

4 nov 2026

Publicado

1 oct 2026

Idiomas

Deutsch (German)

Fuente

TED (EU) · 679924-2026

Cómo presentar oferta

Procedimiento

Procedimiento abierto - cualquier empresa puede presentar oferta

Presente su oferta en

http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/646e6bc4-2341-4d6a-a364-3e2dfb259715

Idioma de presentación

DEU

Presentación electrónica

Obligatoria

Pliegos

De libre acceso

Criterios de adjudicación

Preiskriterium

Cómo se decide la adjudicación

Preis

Condiciones del contrato

Tipo de contrato

Servicios

Lugar de ejecución

DE212

Su oferta debe mantenerse válida hasta

70 días

Acuerdo marco

Sí, mixto

Sistema dinámico de adquisición

No

Ofertas variantes

No permitidas

Financiado por la UE

No

Contactar con el órgano de contratación

Correo electrónico

pp-mue.muenchen.v2.zvs@polizei.bayern.de

Teléfono

+49 89-62161975

Dirección

Tegernseer Landstraße 210, 81549, München

Sitio web

https://www.deutsche-evergabe.de

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