Analyse und Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Allemagne

13 oct. 2026

Description

Der Auftrag soll eine fundierte Basis für energiepolitische Entscheidungen liefern. Hierfür soll zum einen analysiert werden, welche Entwicklungen in einschlägigen Klimaneutralitätsszenarien unter Beachtung der hierfür erforderlichen Ressourcen (z.B. Finanzmittel, Fachkräfte, Flächen, Rohstoffe, technische Komponenten) eine besondere Herausforderung darstellen. Zum anderen sollen Trendszenarien modelliert werden, welche die Entwicklung des Energiesystems entlang erreichbarer Pfade in die Zukunft fortschreiben.

Le dossier

Tel que publié. Le texte de l’avis reste chez l’éditeur.

Pays

Allemagne

Régions (NUTS)

Berlin

Catégorie

Services de recherche et développement et services de conseil connexes · Research and development services · Administration, defence and social security services · IT services, consulting and software development73000000, 75130000, 72316000

Date limite

13 oct. 2026

Publié

1 oct. 2026

Langues

Deutsch (German)

Source

TED (EU) · 677931-2026

Comment soumissionner

Procédure

Procédure ouverte - tout opérateur économique peut soumissionner

Déposez votre offre sur

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873544

Langue de l’offre

DEU

Soumission électronique

Obligatoire

Dossier de consultation

Librement accessible

Critères d’attribution

Qualität, Preis

Comment l’attribution est décidée

Die qualitativen Zuschlagskriterien untergliedern sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (50%) mit Unterkriterien "Operative Umsetzung" (10%), "Analysestrategien" (20%), "Modellierung" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung Angebote, die beim qualitativen Zuschlagskriterium bei mehreren Einzel- oder deren Unterkriterien weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Diese Angebote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt. Für alle zu berücksichtigenden Angebote werden die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen Leistungspunkte zur Gesamtleistungspunktzahl addiert und mit dem “Gewichtungsfaktor Leistungsterm“ gewichtet (hier 70%). Der Preis wird in der Gesamtwertung mit 30% berücksichtigt („Gewichtungsfaktor Preisterm“). - Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode ermittelt., - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Bitte tragen Sie zunächst den entsprechenden Umsatzsteuersatz ein. - Des Weiteren ist ein einheitlicher, gemittelter Nettostundensatz anzugeben. - Der Nettostundensatz beinhaltet alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. - Der voraussichtliche Aufwand ist als Stundenumfang im Preisblatt fest vorgegeben. Dieser Ansatz ist dem Angebot zwingend zugrundzulegen. Veränderungen führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit der Beauftragung. - Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Ouverture des offres

2026-10-15+02:00

Conditions du marché

Type de marché

Services

Lieu d’exécution

DE300

Durée

36 mois

Votre offre doit rester valable

3 mois

Accord-cadre

Non

Système d’acquisition dynamique

Non

Variantes

Non autorisées

Financé par l’UE

Non

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