Los 1 - Bärenthal Lückenschluss (LSP)

Ouvert

Allemagne (oeffentlichevergabe.de)

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Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts

Allemagne

9 nov. 2026

Description

Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Bärenthal zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 15 GAP (verbindlich), Höchstmenge 75 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 – Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20002 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/163 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP (verbindlich), Höchstmenge 181 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 – Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20001 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/162 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Le dossier

Tel que publié. Le texte de l’avis reste chez l’éditeur.

Pays

Allemagne

Régions (NUTS)

Tuttlingen

Catégorie

Services des postes et télécommunications · Postal and telecommunications services64214400

Date limite

9 nov. 2026

Publié

30 sept. 2026

Langues

Deutsch (German)

Procédure

Restricted procedure

Source

Allemagne (oeffentlichevergabe.de) · 9e3c69ad-bf01-429c-8caf-42dc09c59345

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