Los 1
Germania (oeffentlichevergabe.de)
Polizeipräsidium München
Germania
5 nov. 2026
Descriere
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. 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Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
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Cumpărător
Țară
Germania
Regiuni (NUTS)
Categorie
Servicii de administraţie publică, de apărare şi de asigurări sociale · Administration, defence and social security services75131000
Termen
5 nov. 2026
Publicat
1 oct. 2026
Limbi
Deutsch (German)
Procedură
Open procedure
Sursă
Germania (oeffentlichevergabe.de) · 646e6bc4-2341-4d6a-a364-3e2dfb259715
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