Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

Germania

28 oct. 2026

Descriere

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen: Los 1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1) Los 2: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2) Die genannten Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den betreffenden Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Bei der Grundbetreuung gemäß Abschnitt II der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ist der Auftraggeber nach Rücksprache mit der zuständigen Unfallkasse NRW in beiden Losen der Betreuungsgruppe II zugeordnet. Für das Los 1 gelten pro Jahr die folgenden in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen: Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt in Los 1 insgesamt 320 Personenstunden pro Jahr, aufgeteilt wie folgt: - Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2: 140 Personenstunden - Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen: 60 Personenstunden - Betreuung Gefährdungsbeurteilungen: 60 Personenstunden - Betreuung Gefährdungsbeurteilungen - Psychische Belastungen: 60 Personenstunden Ergänzend zu dem vorstehend in Personenstunden ausgewiesenen Auftragsvolumen wird das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die Leistungen der betriebsspezifischen arbeitsmedizinischen Betreuung in Los 1 pro Jahr wie folgt in Stückzahlen angegeben: - Ärztliches und Augenärztliches Gutachten gem. Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung für LKW-Klassen (C/C1): 9 Stück - Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchung (G 37): 80 Stück - Untersuchung bei Lärmexposition (G 20): 20 Stück - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25): 40 Stück - Gefährdung der Haut / Hauterkrankungen (G 24): 10 Stück - Gefahrstoffe: Blei (G 2): 40 Stück - Gefahrstoffe: Chrom (G 15): 10 Stück - Gefahrstoffe: Benzol (G 8): 40 Stück - Gefahrstoffe: Xylol / Toluol (G 29): 40 Stück - Gefahrstoffe: Fluor (G 34): 10 Stück - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (AMR 13.2 / G 46): 50 Stück - Tätigkeiten im Freien mit UV-Belastung (AMR 13.3): 50 Stück - Arbeiten mit Infektionsgefährdung (G 42): 25 Stück - Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41): 10 Stück - Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.1): 5 Stück - Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.2): 10 Stück - Impfleistung, Handhabungspauschale: 100 Stück - Impfdosis Hepatitis A/B: 10 Stück - Impfdosis FSME: 25 Stück - Impftiterbestimmung: 5 Stück - Kostenpauschale erforderlicher Nachuntersuchungstermin: 5 Stück - Kostenpauschale für kurzfristigen Terminausfall (< 3 Tage): 5 Stück - Impfdosis, jährliche Grippeschutzimpfung: 100 Stück - Vertrauensärztliche Untersuchung: 10 Stück Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 517 Personenstunden pro Jahr. Diese verbindliche Höchstabnahmegrenze setzt sich wie folgt zusammen: - Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2: 157 Personenstunden - Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen: 120 Personenstunden - Betreuung Gefährdungsbeurteilungen: 120 Personenstunden - Betreuung Gefährdungsbeurteilungen - Psychische Belastungen: 120 Personenstunden In Bezug auf die Leistungen für die Betriebsspezifische Betreuung Arbeitsmedizin gelten die folgenden verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr: - Ärztliches und Augenärztliches Gutachten gem. Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung für LKW-Klassen (C/C1): 29 Stück - Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchung (G 37): 160 Stück - Untersuchung bei Lärmexposition (G 20): 40 Stück - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25): 80 Stück - Gefährdung der Haut / Hauterkrankungen (G 24): 30 Stück - Gefahrstoffe: Blei (G 2): 80 Stück - Gefahrstoffe: Chrom (G 15): 30 Stück - Gefahrstoffe: Benzol (G 8): 80 Stück - Gefahrstoffe: Xylol / Toluol (G 29): 80 Stück - Gefahrstoffe: Fluor (G 34): 30 Stück - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (AMR 13.2 / G 46): 100 Stück - Tätigkeiten im Freien mit UV-Belastung (AMR 13.3): 100 Stück - Arbeiten mit Infektionsgefährdung (G 42): 50 Stück - Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41): 30 Stück - Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.1): 25 Stück - Atemschutzgeräteträger, filtrierend (G 26.2): 30 Stück - Impfleistung, Handhabungspauschale: 200 Stück - Impfdosis Hepatitis A/B: 30 Stück - Impfdosis FSME: 50 Stück - Impftiterbestimmung: 25 Stück - Kostenpauschale erforderlicher Nachuntersuchungstermin: 25 Stück - Kostenpauschale für kurzfristigen Terminausfall (< 3 Tage): 25 Stück - Impfdosis, jährliche Grippeschutzimpfung: 200 Stück - Vertrauensärztliche Untersuchung: 20 Stück Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht in beiden Losen nicht. Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit jeweils einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt in jedem Los am 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

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Țară

Germania

Categorie

Servicii de sănătate şi servicii de asistenţă socială · Health and social work services · Architectural, engineering and inspection services85147000, 71317210, 85140000, 85100000

Termen

28 oct. 2026

Publicat

28 sept. 2026

Limbi

Deutsch (German)

Sursă

TED (EU) · 667377-2026

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Liber accesibilă

Criterii de atribuire

Niedrigster Preis, Qualität

Cum se decide atribuirea

1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von dem Auftraggeber im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. 2. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. 3. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, die orangefarben unterlegten Felder auszufüllen. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. 4. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 6. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters)., 1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein einheitliches Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. 4. In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung der eingesetzten Arbeitsmedizinerin/ des eingesetzten Arbeitsmediziners 15 % (= 15 Punkte) - Organisation der Leistungserbringung 15 % (= 15 Punkte) - Zeitliche Verfügbarkeit 15 % (= 15 Punkte) - Standortnähe 25 % (= 25 Punkte) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Erfahrung der eingesetzten Arbeitsmedizinerin/ des eingesetzten Arbeitsmediziners: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Arbeitsmedizinerin bzw. der vorgesehene Arbeitsmediziner über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der arbeitsmedizinischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt. - Organisation der Leistungserbringung: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende personelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellt. - Zeitliche Verfügbarkeit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Durchführung arbeitsmedizinischer Leistungen gewährleistet. - Standortnähe: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen arbeitsmedizinischen Ressourcen eine räumlich effiziente Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auftraggebers gewährleistet. 5. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rechnung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung). 08,00 Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung). 06,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in ausschließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung). 04,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Einschränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedigende Erfüllung). 02,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rechnung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung wesentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung). 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfüllung). 6. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

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2026-10-29+01:00

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