Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam

Vergabemanagement

Germania

2 nov. 2026

Descriere

Die LHP beabsichtigt, die Verwertung ihres kommunalen Anteils von 65 % aus den PPK-Sammelmengen, die von der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (im Folgenden: STEP) im Holsystem (blaue Tonne) erfasst werden, ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 gem. § 22 KrWG durch einen Dritten erfüllen zu lassen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus dem zugehörigen Entsorgungsvertrag und den weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung. Nachfolgend werden das Entsorgungsgebiet und -system sowie die Leistungspflichten des Auftragnehmers beschrieben. Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: - die Übernahme von PPK-Abfällen, die die STEP zunächst als lose Abfälle mit regulären Sammelfahrzeugen erfasst und dann gemischt und unsortiert mit Transportfahrzeugen bei der Übernahmestelle zur Verfügung stellt (Direktanlieferung) und - die Verwertung von PPK-Abfällen. Es findet keine Aufteilung in einzelne Fach- oder Mengenlose statt. Die Sammlung und die Beförderung der PPK-Fraktionen bis zur Übernahmestelle werden durch den Auftraggeber (hier STEP) sichergestellt und sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenso sind die Bereitstellung oder Mitverwertung des Systembetreiberanteils nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Landeshauptstadt Potsdam hat auf einer Fläche von ca. 187 km2 knapp 188.000 Einwohner. Die nach dieser Leistungsbeschreibung zu beauftragenden Leistungen der Verwertung knüpfen zeitlich an die Sammlung und Bereitstellung von PPK-Abfällen durch die STEP an. Eine Bereitstellung an die Systembetreiber ist nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für den Anteil der Systeme sind diese zuständig und wird von diesen eigenständig verwertet. Insgesamt wird durch die Auftraggeberin unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 5.915 Mg/a an PPK-Abfällen (kommunaler Anteil) ausgegangen. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung der Auftraggeberin, eine verbindliche Prognose ist damit nicht verbunden. Die Leistung beinhaltet für das Jahr der Leistungserbringung nur die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an PPK. Der Anteil der Systembetreiber wird von diesen eigenständig verwertet. Die Gesamtmengen der PPK-Abfälle in der Landeshauptstadt sind leicht fallend. In den Jahren 2023 bis 2025 waren in der Landeshauptstadt folgende Gesamtmengen zu verzeichnen: Jahr Gesamtmenge PPK-Abfälle (kommunaler Anteil) in Mg 2023 6.569 2024 6.383 2025 6.069 Es wird darauf hingewiesen, dass der Mengenanfall sowohl saisonalen als auch kurzfristigen (tagesbezogenen) Mengenschwankungen unterworfen ist. Auch der Mengenanfall im Laufe eines Arbeitstages kann nicht fest vorhergesagt werden. Diese Schwankungen werden sich voraussichtlich fortsetzen, wobei die Ausprägung der Schwankungen sowohl saisonal als auch tagesbezogen in Abhängigkeit von vielen Faktoren (Ferien, Feiertage, sonstige Sammlungen, Konjunktur) nicht vorher-gesehen werden kann. Auch kann nicht gewährleistet bzw. garantiert werden, dass ähnliche Jahresmengen wie in der obigen Tabelle angeführt über die Vertragslaufzeit erreicht werden. Die Auftraggeberin übernimmt zusammenfassend keine Garantie dafür, dass die Mengenentwicklung sich auch in Zukunft so darstellt wie in den Tabellen für die Jahre 2023 bis 2025 beschrieben oder dass die - grob und kursorisch - von der Auftraggeberin abgeschätzte Jahresmenge von ca. 5.915 Mg tatsächlich erreicht wird. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung, der im Preisblatt abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen bzw. nachgewiesenermaßen verwerteten Mengen. Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich grundsätzlich auf Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533). Die PPK-Fraktionen werden gemischt und unsortiert im Rahmen der kommunalen Sammlung erfasst. Der kommunale Anteil von 65 % aus den PPK-Sammelmengen wird dem Auftragnehmer ohne weitere Behandlung bereitgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass in den zu entsorgenden Abfallmengen trotz aller Hinweise an die Anschlusspflichtigen, trotz entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und trotz umfassender Abfallberatung sowohl Störstoffe als auch gefährliche Abfälle enthalten sein können (z.B. Glückwunschkarten mit Batterien). Die Auftraggeberin übernimmt keine Garantie für bestimmte Qualitäten der zu übernehmenden PPK-Abfälle. Die Qualität entspricht derjenigen, die typischerweise bei vergleichbarer PPK-Erfassung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger festzustellen ist. Abweichende Besonderheiten sind für das Entsorgungsgebiet nicht bekannt. Der Auftragnehmer übernimmt die PPK-Abfälle an der von ihm benannten Übernahmestelle gemischt und unsortiert als lose Abfälle. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle beseht nicht. Der Transport der PPK-Abfälle zu der Übernahmestelle wird durch die STEP sichergestellt. Voraussetzung für die Übernahme ist eine vorausgehende Absprache mit der STEP vor der geplanten Direktanlieferung. Die PKK-Abfälle können von der STEP in der Regel (abweichende Absprachen sind im Einzelfall möglich) zu folgenden Zeiten an die benannte Übernahmestelle angeliefert werden: - Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr, - Samstag, an Nachfahrtagen, von 6:00 bis 14:00 Uhr.

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Cumpărător

Vergabemanagement

Țară

Germania

Regiuni (NUTS)

Potsdam

Termen

2 nov. 2026

Publicat

28 sept. 2026

Limbi

Deutsch (German)

Sursă

TED (EU) · 669787-2026

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Vergleichspreis

Cum se decide atribuirea

Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: Vergleichspreis zu 100 % Berechnung Vergleichspreis: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird in diesem Vergabeverfahren das folgende Zuschlagskriterium angewandt: VERGLEICHSPREIS = berechnet als prognostiziertes Gesamtentgelt über die Laufzeit der Dienstleistung unter Einbeziehung der spezifischen Transportkosten zu 100 % Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis (Anmerkung: in der Berechnung ein Negativbetrag) erhält den Zuschlag. Die Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nachfolgend im Detail beschrieben. Für die Wertung der Angebote wird ein prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem nachfolgend beschriebenen Verfahren errechnet (Vergleichspreis). Bei Ermittlung des Vergleichspreises werden die Transportkosten als weiteres, auftragsbezogenes Kriterium einbezogen. VERGLEICHSPREIS = ENTSORGUNGSPREIS + TRANSPORTKOSTEN Der ENTSORGUNGSPREIS bestimmt sich zur Ermittlung des Vergleichspreises gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Erlöse für die Verwertung" (brutto) wird von dem auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Übernahme" (brutto) abgezogen. Die Summe bildet den Entsorgungspreis zur Ermittlung des Vergleichspreises. ENTSORGUNGSPREIS = Erlöse gesamt (brutto) - Übernahme gesamt (brutto) Die TRANSPORTKOSTEN bestimmen sich gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage wird über die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) sichergestellt. Die Berücksichtigung dieser Transportkosten dient daher allein der Vergleichbarkeit der Angebote. Im Falle des Zuschlags hat der Auftragnehmer allein Anspruch auf Zahlung des Entsorgungspreises gemäß Preisblatt und Vertragsbedingungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zur Ermittlung der Transportkosten maßgebliche Entfernung zur Übernahmestelle wird mittels des Routenplanungsprogramms auf der Internetseite http://www.reiseplanung.de mit der Einstellung: "LKW 40 t (unter "Fahrzeug"), "kürzeste" (unter "Optimierung"), auf eine Nachkommastelle genau in km, berechnet. Maßgeblich ist hierbei die Entfernung, die der Routenplaner für die kürzeste Straßenverbindung angibt. Mit dem Angebot ist ein Ausdruck des Routenplaner Programms einzureichen. Als Startpunkt der Routenberechnung ist die entsprechende nachfolgend aufgeführte Adresse einzugeben: Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam Als Zielpunkt der Routenberechnung ist die Adresse der Übernahmestelle einzugeben. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle besteht nicht. Sofern der Standort der Übernahmestelle als Zielpunkt nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum Übernahmestandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die Restentfernung separat auszuweisen. In Abhängigkeit der resultierenden und vom Bieter mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisenden Entfernung werden von der ausschreibenden Stelle die Transportkosten gemäß nachfolgender Tabelle bzw. Formel angesetzt: Entfernung Betriebshof STEP GmbH bis Übernahmestelle in km / einfacher Weg - Spezifische Transportkosten in EUR / Mg PPK-Gemisch je Entfernungskilometer einschließlich Rückweg 0 bis 15,0 km - 19,65 EUR netto / 23,38 EUR brutto, mehr als 15,0 bis 30,0 km - 23,09 EUR netto / 27,48 EUR brutto, mehr als 30,0 bis 45,0 km - 26,54 EUR netto / 31,58 EUR brutto, mehr als 45,0 bis 60,0 km - 29,98 EUR netto / 35,68 EUR brutto, mehr als 60,0 bis 75,0 km - 40,28 EUR netto / 47,93 EUR brutto, mehr als 75,0 bis 90,0 km - 43,73 EUR netto / 52,04 EUR brutto, mehr als 90,0 bis 105,0 km - 47,17 EUR netto / 56,13 EUR brutto, mehr als 105,0 bis 120,0 km - 50,62 EUR netto / 60,24 EUR brutto, mehr als 120,0 bis 135,0 km - 54,06 EUR netto / 64,33 EUR brutto, mehr als 135,0 bis 150,0 km - 57,51 EUR netto / 68,44 EUR brutto, mehr als 150,0 bis 165,0 km - 60,95 EUR netto / 72,53 EUR brutto, mehr als 165,0 bis 180,0 km - 64,40 EUR netto / 76,64 EUR brutto, mehr als 180,0 bis 195,0 km - 74,70 EUR netto / 88,89 EUR brutto, je weitere 15 km Entfernung (bis max. 225 km) - 4,65 EUR netto / 5,53 EUR brutto Für die Berechnung der Transportkosten werden die spezifischen Transportkosten (brutto) entsprechend dem Transportkorridor zu der ermittelten kürzesten Entfernung mit der Jahresmenge (5.915 Mg) multipliziert. TRANSPORTKOSTEN = spezifische Transportkosten (brutto) x 5.915 Mg

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