HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Německo (oeffentlichevergabe.de)
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Německo
13. 10. 2026
Popis
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 517.364,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 620.836,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 568.881,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 682.657,36 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 707.564,97 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 849.077,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 578.718,51 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 694.462,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 328.604,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 394.325,58 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 684.276,09 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 821.131,31 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 577.049,48 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 692.459,38 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Záznam
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Země
Německo
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Kategorie
Opravy a údržba · Repair and maintenance services50118110
Lhůta
13. 10. 2026
Zveřejněno
1. 10. 2026
Jazyky
Deutsch (German)
Řízení
Open procedure
Zdroj
Německo (oeffentlichevergabe.de) · 7e96cb52-e424-4c2d-939b-00edbe23e15a
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NěmeckoLand Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Končí: 12. 10. 2026
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NěmeckoBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
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NěmeckoBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
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