IT-C-Artikel-Rahmenvereinbarung

Universitätsklinikum Münster

Německo

2. 11. 2026

Popis

Die Leistungsbeschreibung basiert verbindlich auf den im Universitätsklinikum Münster (UKM) eingeführten Standardprodukten für C-Hardwareartikel für das IT-Lager. Eine Abweichung hier-von ist grundsätzlich nicht zulässig. Das UKM betreibt eine hochverfügbare und komplexe IT-Infrastruktur, die kontinuierlich durch Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie den laufenden Austausch und die Ergän-zung von IT-Arbeitsplätzen weiterentwickelt wird. Die eingesetzten C-Hardwareartikel (z. B. Ein-gabegeräte, Webcams, Headsets, Adapter und weiteres IT-Zubehör) müssen sich dabei nahtlos in die bestehende IT-Landschaft integrieren und den etablierten technischen Standards entspre-chen. Vor diesem Hintergrund ist es aus technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Sicht erforder-lich, die bereits eingeführten Standardprodukte konsequent fortzuführen. Nur so kann sicherge-stellt werden, dass neu beschaffte Hardware mit den vorhandenen Arbeitsplatzsystemen, Be-triebssystemen, eingesetzten Endgeräten sowie den zentralen Verwaltungs- und Sicherheitsme-chanismen kompatibel ist. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Ersatz- und Ergänzungsbeschaf-fungen ohne zusätzlichen Prüf-, Test- oder Integrationsaufwand erfolgen können. Eine Abweichung von den festgelegten Standardprodukten würde zu erhöhtem Aufwand für technische Evaluierungen, Kompatibilitätsprüfungen, Treiber- und Firmwaretests sowie zur An-passung bestehender Betriebs- und Supportprozesse führen. Darüber hinaus wären zusätzliche Schulungsaufwände für IT-Mitarbeitende und Anwender sowie ein erhöhter Aufwand bei Lager-haltung, Ersatzteilbevorratung und Lifecycle-Management zu erwarten. Unterschiedliche Pro-duktlinien erhöhen zudem die Komplexität bei Wartung, Support und Störungsbeseitigung und führen zu vermeidbaren Betriebsrisiken. Die Standardisierung der C-Hardware ermöglicht dem UKM eine wirtschaftliche, sichere und effiziente Bereitstellung der IT-Arbeitsplätze. Sie reduziert den administrativen Aufwand über den gesamten Produktlebenszyklus und trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren sowie ein einheit-liches Service- und Supportniveau sicherzustellen. Um den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 BHO zu wahren, ist es erforderlich, die regelmäßig benötigten C-Hardwareartikel über einen zentralen Rahmenvertrag zu beschaffen. Durch die Bündelung der Bedarfe können Skaleneffekte genutzt, einheitliche Be-schaffungs- und Supportprozesse etabliert sowie wirtschaftliche Einkaufskonditionen erzielt wer-den. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Organisationseinheiten des UKM auf standardisier-te, kompatible und zentral betreute Hardwareprodukte zugreifen können. Das UKM betreibt eine hochverfügbare und komplexe IT-Infrastruktur, die kontinuierlich durch Neu-bau , Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie den laufenden Austausch und die Ergänzung von IT-Arbeitsplätzen weiterentwickelt wird. Die eingesetzten C-Hardwareartikel (z. B. Eingabegeräte, Webcams, Headsets, Adapter und weiteres IT-Zubehör) müssen sich dabei nahtlos in die bestehende IT-Landschaft integrieren und den etablierten technischen Standards entsprechen. Vor diesem Hintergrund ist es aus technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Sicht erforderlich, die bereits eingeführten Standardprodukte konsequent fortzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass neu beschaffte Hardware mit den vorhandenen Arbeitsplatzsystemen, Betriebssystemen, einge-setzten Endgeräten sowie den zentralen Verwaltungs- und Sicherheitsmechanismen kompatibel ist. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen ohne zusätzlichen Prüf-, Test- oder Integrationsaufwand erfolgen können. Eine Abweichung von den festgelegten Standardprodukten würde zu erhöhtem Aufwand für techni-sche Evaluierungen, Kompatibilitätsprüfungen, Treiber- und Firmwaretests sowie zur Anpassung be-stehender Betriebs- und Supportprozesse führen. Darüber hinaus wären zusätzliche Schulungsauf-wände für IT-Mitarbeitende und Anwender sowie ein erhöhter Aufwand bei Lagerhaltung, Ersatzteilbe-vorratung und Lifecycle-Management zu erwarten. Unterschiedliche Produktlinien erhöhen zudem die Komplexität bei Wartung, Support und Störungsbeseitigung und führen zu vermeidbaren Betriebsrisi-ken. Die Standardisierung der C-Hardware ermöglicht eine wirtschaftliche, sichere und effiziente Bereitstel-lung der IT-Arbeitsplätze. Sie reduziert den administrativen Aufwand über den gesamten Produktle-benszyklus und trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren sowie ein einheitliches Service- und Sup-portniveau sicherzustellen. Durch die Bündelung der Bedarfe können Skaleneffekte genutzt, einheitliche Beschaffungs- und Sup-portprozesse etabliert sowie wirtschaftliche Einkaufskonditionen erzielt werden. Gleichzeitig wird si-chergestellt, dass alle Organisationseinheiten des UKM auf standardisierte, kompatible und zentral be-treute Hardwareprodukte zugreifen können. Die anzubietenden Artikel nebst Herstellerverweis ergeben sich aus der Anlage 02 Artikelliste. Für das Los 1 können keine Alternativen angeboten werden. Für Los 2 können gleichwertige Alternativen an-geboten werden. Entsprechende gleichwertige Alternativen müssen in der Anlage 02 Blatt Los 2 in Verbindung zum Leitmodell gekennzeichnet werden. Ebenfalls ist die Gleichwertigkeit anhand von Produktdatenblättern oder ähnlichem nachzuweisen. Das UKM behält sich vor, Muster von gleichwertigen Alternativen anzufordern, welche im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung intern getestet werden. Die angeforderten Muster sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Kosten für Bereitstel-lung, Verpackung, Versand sowie gegebenenfalls Rücktransport trägt der Bieter. Die Anforderung von Mustern erfolgt nur, soweit dies für die Bewertung der Gleichwertigkeit erforder-lich ist. Die Nichtvorlage angeforderter Muster innerhalb der gesetzten Frist oder die Feststellung, dass die angebotene Alternative die geforderten Eigenschaften nicht erfüllt, kann im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen dazu führen, dass die angebotene Alternative als nicht gleichwertig bewertet wird und das Angebot von der weiteren Wertung ausscheidet.

Záznam

Tak, jak bylo zveřejněno. Text oznámení zůstává u vydavatele.

Země

Německo

Lhůta

2. 11. 2026

Zveřejněno

4. 10. 2026

Jazyky

Deutsch (German)

Zdroj

TED (EU) · 684981-2026

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