Los 1 Blaufelden - Netzbetrieb hellgraue Flecken
Tyskland (oeffentlichevergabe.de)
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall
Tyskland
3. nov. 2026
Beskrivelse
Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Blaufelden ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 712 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21351 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/55 bzw. 4-8433.5/55 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Braunsbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 265 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21122 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/29 bzw. 4-8433.5/29 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Bühlertann ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 274 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 12.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21118 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/35 bzw. 4-8433.5/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenau ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 672 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.09.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.04.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21260 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.06.2025 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/78 bzw. 4-8433.5/78 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 42 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 18.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 09.09.2024, 28.05.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21250 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/62 bzw. 4-8433.5/62 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gaildorf ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 106 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 05.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.09.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21288 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/63 bzw. 4-8433.5/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gerabronn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 447 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.10.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21267 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 29.10.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/60 bzw. 4-8433.5/60 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Ilshofen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 466 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheid vom 06.11.2024, Bescheid über eine Zuwendung in abschließender Höhe vom 23.06.2025 und Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21219 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 01.07.2025; Az. 7-8433.5/64 bzw. 4-8433.5/64 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Kreßberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 281 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 16.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21210 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022; Az. 7-8433.5/66 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Langenburg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 213 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21079 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/33 bzw. 4-8433.5/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Mainhardt ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 522 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21290 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.11.2024; Az. 7-8433.5/65 bzw. 4-8433.5/65 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet der Gemeinde Michelbach an der Bilz ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 65 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Doku
Posten
Som offentliggjort. Bekendtgørelsesteksten bliver hos udgiveren.
Køber
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall
Land
Tyskland
Regioner (NUTS)
Kategori
Post- og telekommunikationstjenester · Postal and telecommunications services64214400
Frist
3. nov. 2026
Offentliggjort
30. sep. 2026
Sprog
Deutsch (German)
Procedure
Restricted procedure
Kilde
Tyskland (oeffentlichevergabe.de) · 48890381-5bc3-45c8-9373-55dd9e089fd3
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Bekendtgørelsesdata genbruges fra officielle kilder: Tenders Electronic Daily (TED), udgivet af Den Europæiske Unions Publikationskontor i henhold til Kommissionens afgørelse 2011/833/EU; oeffentlichevergabe.de og TenderNed, udgivet under CC0. Hver bekendtgørelse fører til originalen, og det er originalen, der gælder.
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