HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Saksamaa (oeffentlichevergabe.de)
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Saksamaa
13. okt 2026
Kirjeldus
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 517.364,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 620.836,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 568.881,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 682.657,36 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 707.564,97 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 849.077,96 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 578.718,51 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 694.462,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 328.604,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 394.325,58 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 684.276,09 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 821.131,31 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 577.049,48 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 692.459,38 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in Euro (netto) aus der Anlage 907 "Auftragswerte je Los". Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18 Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Kirje
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Riik
Saksamaa
Piirkonnad (NUTS)
Kategooria
Remondi- ja hooldusteenused · Repair and maintenance services50118110
Tähtaeg
13. okt 2026
Avaldatud
1. okt 2026
Keeled
Deutsch (German)
Menetlus
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Allikas
Saksamaa (oeffentlichevergabe.de) · 7e96cb52-e424-4c2d-939b-00edbe23e15a
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Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei Raum Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung)
SaksamaaLand Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Sulgub: 12. okt 2026
Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA
SaksamaaBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Sulgub: 6. okt 2026
Dienstleistungen im SAP-Umfeld HANA
SaksamaaBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Sulgub: 6. okt 2026
Abrollcontainer und Mulden
AustriaAuftraggeber sind die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH.
Sulgub: 26. okt 2026
Hanketeadete andmeid kasutatakse ametlikest allikatest: Tenders Electronic Daily (TED), mille avaldab Euroopa Liidu Väljaannete Talitus komisjoni otsuse 2011/833/EL alusel; oeffentlichevergabe.de ja TenderNed, mis on avaldatud CC0 all. Iga teade viib algallika juurde ja just see versioon on määrav.
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