Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München
TED (EU)
Polizeipräsidium München
Saksa
1 €
4.11.2026
Kuvaus
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen. Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Tietue
Julkaisun mukaisesti. Ilmoituksen teksti pysyy julkaisijalla.
Ostaja
Maa
Saksa
Alueet (NUTS)
Luokka
Julkishallinnon palvelut, maanpuolustus ja sosiaaliturvapalvelut · Administration, defence and social security services75131000
Sopimuksen arvo
1 €
Määräaika
4.11.2026
Julkaistu
1.10.2026
Kielet
Deutsch (German)
Lähde
TED (EU) · 679924-2026
Miten tarjota
Menettely
Avoin menettely - kuka tahansa voi jättää tarjouksen
Jätä tarjouksesi täällä
http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/646e6bc4-2341-4d6a-a364-3e2dfb259715
Tarjouksen kieli
DEU
Sähköinen tarjouksen jättäminen
Pakollinen
Tarjouspyyntöasiakirjat
Vapaasti saatavilla
Vertailuperusteet
Preiskriterium
Miten hankintapäätös tehdään
Preis
Sopimusehdot
Sopimuksen tyyppi
Palvelut
Suorituspaikka
DE212
Tarjouksesi on oltava voimassa
70 päivää
Puitejärjestely
Kyllä, sekamuotoinen
Dynaaminen hankintajärjestelmä
Ei
Vaihtoehtoiset tarjoukset
Ei sallittu
EU-rahoitteinen
Ei
Ota yhteyttä hankintayksikköön
Sähköposti
pp-mue.muenchen.v2.zvs@polizei.bayern.de
Puhelin
+49 89-62161975
Osoite
Tegernseer Landstraße 210, 81549, München
Verkkosivusto
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Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei Raum Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung)
SaksaLand Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
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SaksaThüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
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Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen für die Landespolizeiinspektionen Gera, Gotha und Jena sowie die Autobahnpolizeiinspektion
SaksaThüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Päättyy: 21.10.2026
Ilmoitusaineisto on uudelleenkäytetty virallisista lähteistä: Tenders Electronic Daily (TED), jonka julkaisee Euroopan unionin julkaisutoimisto komission päätöksen 2011/833/EU nojalla; oeffentlichevergabe.de ja TenderNed, jotka julkaistaan CC0-lisenssillä. Jokainen ilmoitus linkittyy alkuperäiseen, ja alkuperäinen on se versio joka ratkaisee.
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