BLB NRW/Z/Verbrauchsmaterial_100-25-00022

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale

Saksa

2.11.2026

Kuvaus

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten. Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Elektrozubehör, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt wird. Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird. Produktanforderung Hygienepapiere Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen. Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV) Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten. Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten. Angebotene Artikel der Produktgruppen müssen die Gütezeichen entsprechend des Leistungsverzeichnisses oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen. Jeder andere geeignete Nachweis, welches die Anforderungen des jeweiligen Güte-zeichens belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter/AN aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das ge-forderte Gütezeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV). s. Anlage 10 - Eigenerklärung Gütezeichen Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsgeräten, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.

Tietue

Julkaisun mukaisesti. Ilmoituksen teksti pysyy julkaisijalla.

Maa

Saksa

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Lääketieteelliset laitteet, farmaseuttiset valmisteet ja henkilökohtaiseen hygieniaan liittyvät tuotteet · Medical equipment and pharmaceuticals · Electrical machinery and apparatus · Furniture, furnishings and cleaning products33770000, 31000000, 31500000, 33141110, 33700000, 39220000, 39224000, 39830000

Määräaika

2.11.2026

Julkaistu

30.9.2026

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Deutsch (German)

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TED (EU) · 675213-2026

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