Grünpflegeleistungen für die Stadt Chemnitz / Los 1 bis Los 7

Stadt Chemnitz

Niemcy

1 lis 2026

Opis

Los 1 - Gebiet 1 umfasst Rabenstein: 18 Grünflächen, Reichenbrand: 5 Grünflächen, Siegmar: 5 Regelung zur Zuschlagslimitierung: Es werden maximal 2 Lose pro Bieter bezuschlagt. Zunächst werden je Los alle Angebote nach dem Kriterium des niedrigsten Preises gereiht. Danach wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bestimmt (insgesamt prozentual höchster Preisabstand bei Vergleich der Lose; Bestimmung des Prozentwerts je Los vom nächsten Angebot bzw., wenn kein höheres Angebot vorliegt, vom verpreisten Leistungsverzeichnis). Zuerst wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Danach wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt nächstwirtschaftlichste Angebot vorliegt, unter Beachtung der Zuschlagslimitierung, und sofort, bis alle Lose vergeben sind oder keine zuschlagsfähigen Angebote mehr vorliegen. Sonderregelung: Sollten nach der Verteilungsregel für ein Los keine Angebote mehr berücksichtigt werden können, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot eines Bieters ausnahmsweise einen dritten Zuschlag. Los 2 - Gebiet 2 umfasst Altendorf: 15 Grünflächen, Glösa: 15 Grünflächen, Borna/ Heinersdorf: 7 Grünflächen Regelung zur Zuschlagslimitierung: Es werden maximal 2 Lose pro Bieter bezuschlagt. Zunächst werden je Los alle Angebote nach dem Kriterium des niedrigsten Preises gereiht. Danach wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bestimmt (insgesamt prozentual höchster Preisabstand bei Vergleich der Lose; Bestimmung des Prozentwerts je Los vom nächsten Angebot bzw., wenn kein höheres Angebot vorliegt, vom verpreisten Leistungsverzeichnis). Zuerst wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Danach wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt nächstwirtschaftlichste Angebot vorliegt, unter Beachtung der Zuschlagslimitierung, und sofort, bis alle Lose vergeben sind oder keine zuschlagsfähigen Angebote mehr vorliegen. Sonderregelung: Sollten nach der Verteilungsregel für ein Los keine Angebote mehr berücksichtigt werden können, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot eines Bieters ausnahmsweise einen dritten Zuschlag. Los 3 - Gebiet 6 umfasst Reichenbrand: 1 hochwertige, denkmalgeschützte Grünanlage Regelung zur Zuschlagslimitierung: Es werden maximal 2 Lose pro Bieter bezuschlagt. Zunächst werden je Los alle Angebote nach dem Kriterium des niedrigsten Preises gereiht. Danach wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bestimmt (insgesamt prozentual höchster Preisabstand bei Vergleich der Lose; Bestimmung des Prozentwerts je Los vom nächsten Angebot bzw., wenn kein höheres Angebot vorliegt, vom verpreisten Leistungsverzeichnis). Zuerst wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Danach wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt nächstwirtschaftlichste Angebot vorliegt, unter Beachtung der Zuschlagslimitierung, und sofort, bis alle Lose vergeben sind oder keine zuschlagsfähigen Angebote mehr vorliegen. Sonderregelung: Sollten nach der Verteilungsregel für ein Los keine Angebote mehr berücksichtigt werden können, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot eines Bieters ausnahmsweise einen dritten Zuschlag. Los 4 - Gebiet 9 umfasst Helbersdorf: 10 Grünflächen, Kapellenberg: 6 Grünflächen, Stadtpark: 5 Grünflächen Regelung zur Zuschlagslimitierung: Es werden maximal 2 Lose pro Bieter bezuschlagt. Zunächst werden je Los alle Angebote nach dem Kriterium des niedrigsten Preises gereiht. Danach wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bestimmt (insgesamt prozentual höchster Preisabstand bei Vergleich der Lose; Bestimmung des Prozentwerts je Los vom nächsten Angebot bzw., wenn kein höheres Angebot vorliegt, vom verpreisten Leistungsverzeichnis). Zuerst wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Danach wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt nächstwirtschaftlichste Angebot vorliegt, unter Beachtung der Zuschlagslimitierung, und sofort, bis alle Lose vergeben sind oder keine zuschlagsfähigen Angebote mehr vorliegen. Sonderregelung: Sollten nach der Verteilungsregel für ein Los keine Angebote mehr berücksichtigt werden können, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot eines Bieters ausnahmsweise einen dritten Zuschlag. Los 5 - Gebiet 14 umfasst Gablenz: 15 Grünflächen, Adelsberg: 2 Grünflächen Regelung zur Zuschlagslimitierung: Es werden maximal 2 Lose pro Bieter bezuschlagt. Zunächst werden je Los alle Angebote nach dem Kriterium des niedrigsten Preises gereiht. Danach wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bestimmt (insgesamt prozentual höchster Preisabstand bei Vergleich der Lose; Bestimmung des Prozentwerts je Los vom nächsten Angebot bzw., wenn kein höheres Angebot vorliegt, vom verpreisten Leistungsverzeichnis). Zuerst wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Danach wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt nächstwirtschaftlichste Angebot vorliegt, unter Beachtung der Zuschlagslimitierung, und sofort, bis alle Lose vergeben sind oder keine zuschlagsfähigen Angebote mehr vorliegen. Sonderregelung: Sollten nach der Verteilungsregel für ein Los keine Angebote mehr berücksichtigt werden können, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot eines Bieters ausnahmsweise einen dritten Zuschlag. Los 6 - Gebiet 21 umfasst 7 Schulen, 2 Museen, 17 Flurstücke Amt 61.5, 1 Platz Amt 66, Stadtbad Regelung zur Zuschlagslimitierung: Es werden maximal 2 Lose pro Bieter bezuschlagt. Zunächst werden je Los alle Angebote nach dem Kriterium des niedrigsten Preises gereiht. Danach wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bestimmt (insgesamt prozentual höchster Preisabstand bei Vergleich der Lose; Bestimmung des Prozentwerts je Los vom nächsten Angebot bzw., wenn kein höheres Angebot vorliegt, vom verpreisten Leistungsverzeichnis). Zuerst wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Danach wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt nächstwirtschaftlichste Angebot vorliegt, unter Beachtung der Zuschlagslimitierung, und sofort, bis alle Lose vergeben sind oder keine zuschlagsfähigen Angebote mehr vorliegen. Sonderregelung: Sollten nach der Verteilungsregel für ein Los keine Angebote mehr berücksichtigt werden können, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot eines Bieters ausnahmsweise einen dritten Zuschlag. Los 7 - Gebiet 23 umfasst 5 Schulen, 1 Kreativhof/Stadtwirtschaft, 4 Flurstücke Amt 61.5, Bernsdorfer Bad - 2 Objekte Regelung zur Zuschlagslimitierung: Es werden maximal 2 Lose pro Bieter bezuschlagt. Zunächst werden je Los alle Angebote nach dem Kriterium des niedrigsten Preises gereiht. Danach wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot bestimmt (insgesamt prozentual höchster Preisabstand bei Vergleich der Lose; Bestimmung des Prozentwerts je Los vom nächsten Angebot bzw., wenn kein höheres Angebot vorliegt, vom verpreisten Leistungsverzeichnis). Zuerst wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Danach wird das Los vergeben, bei dem das insgesamt nächstwirtschaftlichste Angebot vorliegt, unter Beachtung der Zuschlagslimitierung, und sofort, bis alle Lose vergeben sind oder keine zuschlagsfähigen Angebote mehr vorliegen. Sonderregelung: Sollten nach der Verteilungsregel für ein Los keine Angebote mehr berücksichtigt werden können, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot eines Bieters ausnahmsweise einen dritten Zuschlag.

Rekord

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Zamawiający

Stadt Chemnitz

Kraj

Niemcy

Kategoria

Usługi rolnicze, leśne, ogrodnicze, hydroponiczne i pszczelarskie · Agricultural, forestry and horticultural services77313000

Termin

1 lis 2026

Opublikowano

29 wrz 2026

Języki

Deutsch (German)

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TED (EU) · 671367-2026

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