Los 1 Abtsgmünd GFP 1.0
Germany (oeffentlichevergabe.de)
Breitband Ostalb KAöR
Germany
2 Nov 2026
Description
Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 sowie nach der - „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 1 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21949 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/238-819102639 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 1 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 859 Gebäudeanschlusspunkte mit 874 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 945 Gebäudeanschlusspunkte mit 960 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 473 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der - „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Der Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in abschließender Höhe nebst vorläufigem Bescheid und Änderungsbescheiden sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 2 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21218 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/77 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 2 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 257 Gebäudeanschlusspunkte mit 361 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 283 Gebäudeanschlusspunkte mit 387 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 142 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2028 bis 2030 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) i. V. m. der Gigabit-Rahmenregelung vom 13.11.2020 sowie nach der - „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes nebst Änderungsbescheiden sowie der Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 3 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-23 03BW20178 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.6/30 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Vertrag für Los 3 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: Die Anzahl der Gebäudeanschlusspunkte und der Nutzungseinheiten ist in Überarbeitung - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 5.701 Gebäudeanschlusspunkte mit 7.411 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.255 Gebäudeanschlusspunkte Gehen im Rahmen eines nachträglichen Markterkundungsverfahrens (Nr. 5.7 Gigabit-Richtlinie 2.0) berücksichtigungsfähige Meldungen ein, darf die eigenwirtschaftliche Erschließung der betroffenen Adressen unter Nutzung des geförderten Netzes frühestens zwei Jahre nach dessen Inbetriebnahme erfolgen (Nebenbestimmungen Nr. 3.1 und 3.2 des Änderungsbescheids vom 13.11.2025). Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
The record
As published. The notice text stays with the publisher.
Country
Germany
Regions (NUTS)
Category
Deadline
2 Nov 2026
Published
30 Sept 2026
Languages
Deutsch (German)
Procedure
Restricted procedure
Source
Germany (oeffentlichevergabe.de) · 97f4debd-e058-444f-959d-05a52672ed00
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